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Landesjugendamt
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Beschwerdestellen für Kinder und Jugendliche



Letzte Aktualisierung: 20.06.2024

Der § 9a im SGB VIII verpflichtet die Länder, dass sich junge Menschen und ihre Familien an eine Ombudsstelle wenden können. Ombudsstellen informieren, beraten, vermitteln und helfen bei Konflikten mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe.

In Schleswig-Holstein sichert die Bürgerbeauftragte die Beschwerde- und Beteiligungsrechte junger Menschen. Der Kinderschutzbund mit seiner „Vertrauenshilfe“ ergänzt das Unterstützungs-Angebot. Die Bürgerbeauftragte und die "Vertrauenshilfe" arbeiten unabhängig und sie sind nicht weisungsgebunden.

Hier gelangen Sie zur Beschwerdestelle bei der Bürgerbeauftragten: Link

Hier gelangen Sie zur "Vertrauenshilfe": Link

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. ist ein Zusammenschluss unabhängiger Ombudsstellen im Bundesgebiet. Mehr Informationen finden Sie hier: Link

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