Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort. Dort treffen wir uns.
Dschalal ad-Din al-Rumi (1207 - 1273)
schulische Beratung durch das LFZ-AV
Förderliche Bedingungen in Schule & Unterricht
Mein Arbeitsspeicher ist abgestürzt!
Schüler, Klasse 4, der nicht anfängt zu arbeiten.
Schülerinnen und Schüler aus dem Autismus-Spektrum können von spezifischen Unterstützungen und Orientierungshilfen, die Lernbarrieren reduzieren und Zugänge ermöglichen, profitieren. Diese individuellen Bedingungen werden in Kooperation aller Beteiligten entwickelt und fortlaufend angepasst. Dazu gehören zum Beispiel:
Weitere Hinweise wie Literaturempfehlungen und weiterführende Links finden Sie in unserem Downloadbereich!
Nachteilsausgleiche bei Schülerinnen und Schülern mit ASS
Wenn Sie wissen wollen, wie meine Gedanken wandern, stellen Sie sich das U- und S-Bahn Netz in Hamburg vor.
Schüler, 12 Jahre
Nach der Nachteilsausgleichs- und Notenschutzverordnung (NuNVO vom 16.02.2022, §2, Abs. 1) haben Schülerinnen und Schüler „im Rahmen der Leistungsbewertung einen Anspruch auf die Gewährung von Nachteilsausgleich, wenn ihre Fähigkeit, ihr vorhandenes Leistungsvermögen darzustellen, lang andauernd oder vorübergehend erheblich beeinträchtigt ist und die Aufrechterhaltung der fachlichen Anforderungen der Gewährung des Nachteilsausgleichs nicht entgegensteht."
Ein entsprechender Nachweis über eine „erhebliche Beeinträchtigung" muss z.B. durch Vorlage einer Diagnose aus dem Autismus-Spektrum, eines Schwerbehindertenausweises oder durch Zuweisung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt Autistisches Verhalten erbracht werden. Über Art und Umfang eines zu gewährenden Nachteilsausgleichs entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter der allgemein bildenden Schule. Das LFZ-AV unterstützt dabei das Verfahren.
Der Nachteilsausgleich soll helfen, die durch die Autismus-Spektrum-Störung bedingten individuellen Benachteiligungen zu kompensieren, ohne dabei die fachlichen Anforderungen geringer zu bemessen. Der Nachteilsausgleich gilt auch in Prüfungssituationen.
Mögliche Aspekte des Nachteilsausgleichs könnten unter anderem sein:
verlängerte Arbeitszeiten bei Klassenarbeiten oder verkürzte Aufgabenstellung
Bereitstellen oder Zulassen spezieller Arbeitsmittel wie zum Beispiel Schreibautomat, Computer oder spezielle Stifte
eine mündliche statt einer schriftlichen Arbeitsform oder eine schriftliche statt einer mündlichen Arbeitsform
organisatorische Veränderungen wie zum Beispiel individuell gestaltete Pausenregelungen
Ausgleichsmaßnahmen anstelle einer Mitschrift von Tafeltexten oder digital vorgegebenen Texten
differenzierte Aufgabenstellung und -gestaltung
größere Exaktheitstoleranz, beispielsweise in Geometrie, beim Schriftbild oder in zeichnerischen Aufgabenstellungen
individuelle Sportübungen
Einbeziehung von Lehrkräften mit Gebärdensprachenkompetenz oder Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern
Ich kann den Rechenweg nicht aufschreiben, dafür reicht der Platz im Heft nicht!
Schüler, Schleswig-Holstein
Nach der Nachteilsausgleichs- und Notenschutzverordnung (NuNVO vom 16.02.2022, §4, Abs. 1) kann Schülerinnen und Schülern Notenschutz gewährt werden, „wenn eine Beeinträchtigung [...] aufgrund eines autistischen Verhaltens vorliegt, aufgrund derer eine Leistung oder eine Teilleistung auch unter Gewährung von Nachteilsausgleich nicht erbracht und auch nicht durch eine andere vergleichbare Leistung ersetzt werden kann [...]".
Bei Schülerinnen und Schülern mit einer Autismus-Spektrum-Störung „mit kommunikativer Sprachstörung" bezieht sich der Notenschutz auf den Verzicht von allen Bewertungen hinsichtlich mündlicher Leistungen oder Prüfungsteilen, die ein Sprechen voraussetzen.
(NuNVO vom 16.02.2022, §4, Abs. 6)
Notenschutz muss von den Eltern (bzw. der volljährigen Schülerin/dem volljährigen Schüler) bei der besuchten Schule beantragt und im Zeugnis vermerkt werden.
Netzwerkarbeit
Üblicherweise sind in die Förderung von Kindern mit ASS viele verschiedene Personen involviert. Neben der Schule und den schulischen Fachkräften arbeiten oft noch Therapeuten und Einzelfallhelfer mit dem Kind.
Brita Schirmer: Schulratgeber Autismus-Spektrum-Störungen, S. 109 (2013)
Das Angebot des LFZ-AV richtet sich an alle öffentlichen Schulen des Landes und an alle an der Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit autistischen Verhalten beteiligten Personen und Institutionen (Netzwerk). Die Angebote sind insgesamt darauf ausgerichtet, in Kooperation mit Netzwerkpartnern förderliche Bedingungen für einen gelingenden Unterricht zu entwickeln.
Mögliche beteiligte Personen bzw. Institutionen können sein:
Eltern bzw. Personensorgeberechtigte
Schulleitungen und Lehrkräfte der allgemeinen und berufsbildenden Schulen
Schulleitungen und Lehrkräfte der Landesförderzentren oder der regionalen Förderzentren
Schulaufsichten
Schulträger
Gesundheitsämter
Eingliederungshilfe, Fachdienste
Praxen für autismusspezifische Förderung
Einrichtungen und Praxen für Diagnostik
…
Verdacht auf eine Autismus-Spektrum-Störung
Lehrer zur Klasse: „Heute machen wir Laubsägearbeiten.“
Schüler (lachend): „Man kann doch kein Laub sägen!“
Bei konkretem Verdacht auf eine Autismus-Spektrum-Störung bieten die Kolleginnen und Kollegen des LFZ-AV Unterstützung bei einer ersten Einschätzung sowie der Planung des weiteren Vorgehens.
Dafür ist eine Kontaktaufnahme zur zuständigen Beratungslehrkraft sinnvoll. Der Beobachtungsbogen unterstützt dabei, eine möglichst genaue Verhaltensbeschreibung der Schülerin oder des Schülers vorzunehmen. Die Diagnostik muss durch eine Kinder- und Jugendpsychiatrische Praxis, ein Sozialpädiatrisches Zentrum oder eine entsprechende Abteilung einer Klinik erfolgen.
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