Der Förderschwerpunkt Autistisches Verhalten ist bundesweit keine mit einem Abschluss zu studierende sonderpädagogische Fachrichtung. Aufgrund dieser Besonderheit besteht die Notwendigkeit, Förderschullehrkräfte, die an einer Arbeit am LFZ-AV interessiert sind, über eine Zertifizierungsmaßnahme entsprechend zu qualifizieren.
Mit der Teilnahme an der zweijährigen Zertifizierungsmaßnahme des IQSH ist mit dem Schuljahr 24/25 eine Abordnung an das LFZ-AV im Umfang von mindestens 10 LWS verbunden. Der Dienstort bleibt i.d.R. das bisherige Förderzentrum.
Bei erfolgreicher Teilnahme ergibt sich die Möglichkeit der Versetzung an das LFZ-AV.
Bewerbungsschluss ist der 31.05.2024.