FLINTBEK/KOSEL. Ende März wurden erstmalig Chinesische Muntjaks (Muntiacus reevesi) in einem Waldstück östlich von Kosel gesehen. Das Vorkommen der Tiere wurde sehr zeitnah der Naturschutzabteilung im zuständigen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) gemeldet. Während zunächst von nur drei Tieren ausgegangen wurde, lassen die vielen Sichtungen der darauffolgenden Tage und Wochen darauf schließen, dass sich mindestens 8 Tiere im Raum Kosel und Umgebung aufhalten beziehungsweise aufgehalten haben.
Da die Art Chinesischer Muntjak als invasive gebietsfremde Art von unionsweiter Bedeutung gilt und zum Glück in Deutschland noch nicht weit verbreitet ist, sind sofortige Maßnahmen einzuleiten, die die Etablierung einer Population verhindern. Anderenfalls werden durch die Art starke negative Auswirkungen auf die vorhandenen Ökosysteme, Lebensräume und Arten erwartet. Hier geht es vor allem um eine Konkurrenzsituation zum einheimischen Rehwild - sodass es besonders im Winter zur Nahrungskonkurrenz kommen kann - sowie um mögliche starke Verbissschäden an jungen Gehölzen.
Zu den Maßnahmen gehört neben der Möglichkeit des Einfangens auch die Entnahme durch einen Abschuss. Aufgrund des plötzlichen Auftretens mehrerer Tiere und der durch viele Bürger beobachteten Zutraulichkeit der Tiere in Kosel wird angenommen, dass es sich um ein ordnungswidrig erfolgtes Freisetzen der Tiere handelt und diese bis vor Kurzem noch in menschlicher Obhut waren. Diese Zutraulichkeit machte es bisher möglich, vier Tiere einzufangen. Zwei weitere Tiere sind durch den Straßenverkehr und ein Verfangen in einem Zaun verendet. Für die eingefangenen Tiere wurde eine Unterbringung in die Wege geleitet. Es ist nun wichtig, dass eine Fortpflanzung und damit eine Etablierung der Tiere in Kosel und Umgebung verhindert wird.
Die zahlreichen Sichtungen, die durch Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Wochen beim LLUR eingegangen sind, haben dazu beigetragen, einen Eindruck von der Anzahl und der Verbreitung der noch in freier Natur befindlichen Tiere zu bekommen. So konnte festgestellt werden, dass nach einer anfänglichen sehr lokalen Präsenz in dem Waldstück die Tiere auch zum Teil in einigen Kilometern Entfernung gesehen werden konnten. Zudem sind beim LLUR wertvolle Hinweise zu weiteren Sichtungen an anderen Orten Schleswig-Holsteins eingegangen. Diese Einzelsichtungen lassen auf entlaufene Tiere aus Privathaltungen schließen. Die Haltung und Vermehrung von Chinesischen Muntjaks ist jedoch seit August 2016 mit wenigen und restriktiven Ausnahmen verboten.
Das Vorkommen in Kosel zeigt, wie wichtig die umgehende Meldung einer noch nicht etablierten invasiven Art ist, um die Chance wahrnehmen zu können, rechtzeitig Maßnahmen zur Verhinderung einer Etablierung zu ergreifen.
Sichtungen von Chinesischen Muntjaks senden Sie bitte an das zuständige Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume unter invasive.arten@lfu.landsh.de
Hintergrund:
Die Art Chinesischer Muntjak stammt ursprünglich aus dem temperaten Asien (Südosten Chinas und Taiwan). Die Art gehört zur Familie der Hirsche (Cervidae) und erreicht eine Schulterhöhe von bis zu 50 Zentimeter bei etwa 15 Kilogramm. Charakteristisch ist der runde Rücken, der unterseits weiße Schwanz und kurzes braunes Fell. Sehr auffällig bei männlichen Tieren sind die zu Hauern verlängerten Eckzähne im Oberkiefer, die aus dem Maul herausragen und dadurch sichtbar sind. Weiterhin tragen männliche Tiere ein Geweih, meist einfache Spieße, und ein V-förmiges Fellmuster auf der Stirn.
Erstmals wurde die Art Ende des 19. Jahrhunderts in Großbritannien durch eine absichtliche Ansiedlung in einem Park in die freie Natur gebracht. Sowohl durch wiederkehrende Aussetzungen aber auch durch natürliche Ausbreitung ist die Art in Großbritannien mittlerweile sehr weit verbreitet.
Chinesische Muntjaks werden als invasive Tierart eingestuft. Als invasiv wird eine Art bezeichnet, wenn diese mithilfe des Menschen – sei es absichtlich oder unabsichtlich – in ein Gebiet verbracht wird, welches außerhalb des natürlichen Verbreitungsgebietes der Art liegt und wenn durch die Präsenz der Art in dem neu besiedelten Ökosystem negative Auswirkungen auf die dortigen Lebensgemeinschaften und Arten festgestellt werden können.
Seit 2015 ist die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft getreten. Die Art Chinesischer Muntjak ist seit 2016 gelistet. Seitdem gelten für diese Art umfassende Besitz-, Handels- und Transportverbote, die nur teilweise in bestimmten und sehr restriktiven Ausnahmefällen aufgehoben werden können. Ein Aussetzen in die freie Natur ist jedoch in keinem Fall erlaubt.
Für den Fall, dass Chinesische Muntjaks in Deutschland in der freien Natur auftreten, besteht die Verpflichtung zur sofortigen Beseitigung nach Art 16 ff. der Verordnung, um eine Etablierung zu verhindern. Dieses Vorgehen ist für Arten in der frühen Phase der Invasion – seien es Tier- oder Pflanzenarten- von großer Bedeutung, da bei fortschreitender Ausbreitung eine vollständige Verdrängung aus dem Ökosystem immer schwieriger wird. Daher wird im Rahmen dieser Verordnung ein starker Schwerpunkt auf die Prävention und die Sofortige Beseitigung gelegt.
Weitere Tierarten, die in Deutschland der Sofortigen Beseitigung im Rahmen der Verordnung unterliegen sind zum Beispiel die Schwarzkopfruderente (Oxyura jamaicensis), das Grauhörnchen (Sciurus carolinensis) oder die Glanzkrähe (Corvus splendens).
In diesen Fällen ist es von großer Bedeutung, wenn die Arten schnell erkannt und die Vorkommen gemeldet werden.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Martin Schmidt, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek | Telefon 04347 704-243 | Telefax: 04347 704-702 | E-Mail: Martin.Schmidt@lfu.landsh.de | www.schleswig-holstein.de/lfu
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