Die Schwerpunktaufgabe der Fachabteilung 3 "Immissionsschutz" ist die Genehmigung und Überwachung von Anlagen, die der Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unterliegen, sowie die Überwachung der Betreiberpflichten aus dem Immissionsschutzrecht bei gewerblichen Anlagen, einschließlich der Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden. Ein Arbeitsschwerpunkt sind derzeit Genehmigungsverfahren im Bereich der Energiewende beziehungsweise Dekarbonisierung. Weitere Aufgaben liegen in der allgemeinen immissionsschutzrechtlichen Überwachung.
Die Vorgaben der Europäischen Union und das daraus abgeleitete Umweltrecht der Bundesrepublik Deutschland stellen dabei hohe und komplexe Anforderungen an den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Mit unseren Genehmigungen setzen wir diese Anforderungen um und schaffen damit die Grundlage für die Energiewende, zukunftssichere Investitionen und die Sicherung bestehender sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein.
Trotz aller Auflagen und Überwachungsmaßnahmen kann es zu Belästigungen durch Gewerbe- und Industrieanlagen kommen. Hier steht Ihnen das Landesamt mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung, um die Verursacher zu ermitteln und gemeinsam nach einer Lösung des Problems zu suchen.
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