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Landesamt für
Denkmalpflege
: Thema: Ministerien & Behörden

Interaktive Denkmalkarte Schleswig-Holstein

Benutzerhinweise

Wichtige Hinweise für Benutzerinnen und Benutzer der Denkmalkarte

Letzte Aktualisierung: 13.02.2024

Allgemeine Informationen:

Kulturdenkmale sind gesetzlich geschützt, und nachrichtlich in ein Verzeichnis, die sogenannte Denkmalliste, einzutragen. Über die Aufnahme in die Denkmalliste werden die Eigentümerinnen und Eigentümer des Kulturdenkmals schriftlich informiert. Die Denkmalliste ist zu keinem Zeitpunkt abschließend, sondern wird ständig überprüft, ergänzt und bereinigt.

Denkmalkarte SH

Zur Denkmalkarte SH

Stabiler Kurz-Link:

www.schleswig-holstein.de/denkmalkarte

Alle vor 2015 in das damalige Denkmalbuch eingetragenen Kulturdenkmale sind gemäß Paragraph 24 des aktuellen Denkmalschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein in die Denkmalliste übernommen worden. Beschreibungen und Kartierung konnten noch nicht vollständig überprüft und angepasst werden. In diesen Fällen finden Sie den Hinweis „Alteintragung (Aktualisierung vorgesehen)“. Es handelt sich aber dennoch um Kulturdenkmale von besonderem Wert.

Der Schutz von Kulturdenkmalen ist nicht von der Eintragung in die Denkmalliste abhängig. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalkarte verzeichnet sind, können Kulturdenkmale sein. Daher haben die Darstellungen in der Denkmalkarte nur informatorischen Charakter. Sie sind nicht rechtsverbindlich. Für tagesaktuelle, rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein.

Die Nutzung der Denkmalkarte ersetzt nicht die förmliche Beteiligung der jeweils zuständigen Denkmalbehörde in Planungs- und Genehmigungsverfahren.

In der Denkmalkarte werden Kulturdenkmale im Sinne von Baudenkmalen und Gründenkmalen (sowie zukünftig auch Schutzzonen vom Typ Denkmalbereich) in der Zuständigkeit des Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holstein dargestellt. Detaillierte Recherchemöglichkeiten zu diesen Objekten finden Sie in der Datenbankrecherche des Landesamtes.

Archäologische Denkmale (Bodendenkmale und Interessensgebiete) werden vom Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein betreut. Sie sind auch direkt im Archäologie-Atlas SH auffindbar. Die Kulturdenkmale im Stadtgebiet von Lübeck werden in den Denkmallisten der Hansestadt Lübeck geführt.

Das in der Denkmalkarte verfügbare Text- und Bildmaterial darf unter der Bedingung weiterverbreitet und bearbeitet werden, dass Urheber- und Rechteangaben gemacht werden, und dass bei einer Abwandlung ein Hinweis darauf angegeben wird. Eine Weiterverbreitung darf nur unter rechtlich gleichen Bedingungen erfolgen.

Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen - 4.0 International.

Hinweise zur Nutzung der Denkmalkarte:

Durch seitliches Verschieben, sowie durch durch Vergrößerung beziehungsweise Verkleinerung des Kartenbildes, ist das Aufsuchen eines einzelnen, bestimmten Denkmales möglich. Der eigene Standort kann mit einer am Kartenrand anwählbaren Spezialfunktion angezeigt werden.

Außerdem steht eine Textsuche nach frei wählbaren Suchbegriffen zur Verfügung (maximale Anzahl angezeigter Such-Treffer: 120).

Die in unterschiedlichen Farben dargestellten Typen von Denkmalen (Baudenkmale, Gründenkmale etc.) können bei Bedarf aus- und eingeblendet werden.

Bei Anwahl eines bestimmten Denkmals in der Karte wird eine textliche Kurzinformation, in vielen Fällen auch ein Foto, angezeigt. Über einen in den Kurzinformationen eingebetteten Verweis können darüber hinaus weitere Details zu dem Objekt aufgerufen werden. Alle Informationen können zusammen auch als druck- und speicherbare Datei ausgegeben werden.

Gehört ein Objekt zu einer übergeordneten Denkmalgruppe, das heißt einer Sachgesamtheit oder einer Mehrheit baulicher Anlagen, wird dies besonders kenntlich gemacht: Unter den Kurzinformationen zu dem Objekt erscheint zusätzlich die Rubrik „Bestandteil von“, die sich nach unten aufklappen lässt, und zu der verknüpften Denkmalgruppe führt.

In der Kartierung werden alle Bestandteile von Sachgesamtheiten und Mehrheiten baulicher Anlagen durch eine äußere Umrisslinie zusammengefasst, um sie als zusammengehörig zu kennzeichnen.

Sie haben ein Objekt nicht in der Denkmalkarte gefunden, oder Sie haben weitere Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an die nachfolgende Kontaktadresse: Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein.

Dieses Projekt wurde finanziert durch das Digitalisierungsprogramm SH 2021/22.

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