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Landesamt für
Denkmalpflege
: Thema: Ministerien & Behörden

Denkmaldatenbank des Landesamtes für Denkmalpflege

Benutzerhinweise

Wichtige Hinweise für Benutzerinnen und Benutzer der Denkmaldatenbank

Letzte Aktualisierung: 08.06.2023

Allgemeine Informationen:

Kulturdenkmale sind gesetzlich geschützt und nachrichtlich in ein Verzeichnis, die sogenannte Denkmalliste, einzutragen. Über die Aufnahme in die Denkmalliste werden die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer schriftlich informiert. Die Denkmalliste ist zu keinem Zeitpunkt abschließend, sondern wird ständig überprüft, ergänzt und bereinigt.

Denkmaldatenbank

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Alle vor 2015 in das damalige Denkmalbuch eingetragenen Kulturdenkmale sind laut Paragraph 24 des aktuellen Denkmalschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein in die Denkmalliste übernommen worden. Die Beschreibungen und Kartierungen konnten noch nicht vollständig überprüft und angepasst werden. In diesen Fällen finden Sie den Hinweis „Alteintragung (Aktualisierung vorgesehen)“. Es handelt sich aber dennoch um Kulturdenkmale mit besonderem Wert.

Der Schutz von Kulturdenkmalen ist nicht von der Eintragung in die Denkmalliste abhängig. Auch Objekte, die nicht in der Denkmaldatenbank verzeichnet sind, können Kulturdenkmale sein.

In dieser Datenbank werden nur Kulturdenkmale im Sinne von Bau- und Gründenkmalen (sowie zukünftig auch Schutzzonen vom Typ Denkmalbereich) in der Zuständigkeit des Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holstein geführt. Archäologische Kulturdenkmale (Bodendenkmale und Interessensgebiete) werden vom Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein betreut. Die Kulturdenkmale im Stadtgebiet von Lübeck werden in den Denkmallisten der Hansestadt Lübeck geführt.

Das in der Denkmaldatenbank verfügbare Text- und Bildmaterial darf unter der Bedingung weiterverbreitet und bearbeitet werden, dass Urheber- und Rechteangaben gemacht werden, und dass bei einer Abwandlung ein Hinweis darauf angegeben wird. Eine Weitergabe darf nur unter gleichen Bedingungen erfolgen.

Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen - 4.0 International.

Hinweise zur Nutzung der Datenbankrecherche:

Über die Stichwortsuche sind einfache Abfragen möglich. Es können hier mehrere Begriffe eingegeben werden. Die Suche in den weiteren Suchfeldern ermöglicht eine systematische Abfrage mit Hilfe eines kontrollierten Vokabulars in Form von hinterlegten Listen.

Dabei werden nur Gemeinden, Straßen usw. aufgelistet, in denen Kulturdenkmale bekannt sind.

Alle Suchfelder (außer Stichwort-Suche) funktionieren wie ein Filter: Hat man einen Kreis gewählt, werden nur die Gemeinden gezeigt, die zu diesem Kreis gehören usw.

Wenn Sie ein bestimmtes Stichwort in den Beschreibungen suchen, verwenden Sie bitte die Suchfunktion Ihres Browsers. Mit der Tastenkombination Strg + F öffnet sich ein Suchfenster, in das Sie das Stichwort eintragen können. Dieses wird dann in dem Text hervorgehoben, wenn es dort vorkommt.

Sie haben ein Objekt nicht in der Denkmalliste gefunden oder haben weitere Fragen? Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein.

Dieses Projekt wurde finanziert durch das Digitalisierungsprogramm SH 2021/22.

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