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Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Genehmigung von Telekommunikationsanlagen


Anträge zur Genehmigung nach § 127 TKG

Letzte Aktualisierung: 30.08.2023

Ein oranges und ein lila-farbendes Kabel liegen in einer Grube neben einer Kunststoffband mit der Aufschrift Glasfaser.
Breitbandausbau im Straßennetz.

Die Benutzung von Straßengrundstücken für öffentliche Telekommunikationslinien ist durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Für die Verlegung von Telekommunikationslinien auf oder in Straßengrundstücken ist eine Zustimmung nach § 127 TKG erforderlich.

Das Verfahren zur Erteilung dieser Zustimmung wird in Teil E der Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien) erläutert. Diese Richtlinien werden auch für die anderen durch den LBV.SH verwalteten Straßen angewendet.

Der LBV.SH ist grundsätzlich zuständig für Anträge bezüglich aller in Schleswig-Holstein liegenden Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen in den Landkreisen, die die Verwaltung ihrer Straßen dem LBV.SH übertragen haben. Dies sind die Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und Stormarn. Alle anderen Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein erteilen die Genehmigungen nach TKG für ihre Kreisstraßen in eigener Zuständigkeit. Für Gehwege innerhalb der Ortsdurchfahrten sind grundsätzlich die Gemeinden als gesetzlicher Baulastträger für die Zustimmung zuständig.

Link zu einer Schleswig-Holstein-Karte mit grafischer Darstellung der regionalen Zuordnung der Straßenmeistereien.
Übersichtskarte der Straßenmeistereien des LBV.SH und ihrer Zuständigkeitsbereiche. Zum Herunterladen Karte anklicken.

Der LBV.SH erteilt die TKG-Genehmigungen durch seine regional zuständigen Standorte Flensburg, Itzehoe, Lübeck und Rendsburg.

Die regionale Zuständigkeit kann anhand der nebenstehenden Karte ermittelt werden. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Website.

Die Autobahnen werden von der Autobahn GmbH verwaltet.

Aufgabe der zuständigen Fachbereiche an den Standorten ist es bei jedem Antrag darauf zu achten, dass die Straße nicht über das erforderliche Maß hinaus beeinträchtigt wird.

Die Berechtigung zur Nutzung öffentlicher Wege ist vor Beantragung einer Genehmigung nach TKG vom Antragsteller bei der Bundesnetzagentur einzuholen.

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