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Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

A 25/B 5: Ortsumgehung Geesthacht – Ausgleichsmaßnahmen für Ha­selmäuse starten

Letzte Aktualisierung: 09.10.2024

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) legt ab dem 14. Oktober neue Knicks als Teil der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen für den geplan­ten Bau der Ortsumgehung Geesthacht an. Die dafür erforderlichen Erdmassen werden aus Flächen gewonnen, auf denen später die Bundesstraße 5 gebaut werden soll.

Für Haselmäuse

Nach Bepflanzung der Knicks sollen neue Lebensräume für die streng geschützten Hasel­mäuse entstehen. Die neuen Lebensräume müssen wirksam sein, bevor in die bestehen­den Lebensräume der Haselmaus durch Baumaßnahmen eingegriffen wird. Dies wird vor­aussichtlich drei Vegetationsperioden dauern. Die Gesamtkosten der Ausgleichsmaßnah­me von gut 135.000 Euro trägt der Bund.

Hintergrund

Die Ortsumgehung Geesthacht ist im vordringlichen Bedarf des sogenannten Bundesver­kehrswegeplans eingestellt. Sie umfasst einen Straßenneubau zwischen der Autobahn 25 und der Bundesstraße 5 bei Grünhof. Zwischen dem Ende der bestehenden A 25 bis zur neuen B 404-Anschlussstelle nördlich von Geesthacht wird die Ortsumgehung als Auto­bahn gebaut. Dieser Abschnitt fällt in die Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes. Zwischen der neuen B 404-Anschlussstelle und der B 5 bei Grünhof wird die Ortsumge­hung als Bundesstraße erbaut, die in die Zuständigkeit des LBV.SH fällt.

Die Baustrecke beträgt über beide Abschnitte etwa elf Kilometer und sieht 15 Brücken zur Über- beziehungsweise Unterführung von Straßen, Wegen und Gewässern oder als Que­rungsmöglichkeit für die Fauna vor. Am 28. März 2024 hat das Amt für Planfeststellung Verkehr den Planfeststellungsbeschluss für die Gesamtmaßnahme erlassen. Teil dieses Beschlusses sind artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen für Haselmäuse.

Unter www.schleswig-holstein.de/lbvsh-geesthacht informiert der LBV.SH über die ge­plante Ortsumgehung.

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