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Straßenbau und Verkehr
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L 156: Radwegerneuerung in Strübbel
Letzte Aktualisierung: 15.07.2024
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert vom 22. Juli bis 27. September den beschädigten Radweg entlang der Landesstraße 156 („Dorfstraße“) in Strübbel. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität können die Arbeiten nur unter Vollsperrung der Fahrbahn und des Radwegs stattfinden. Anliegende erreichen nur fußläufig ihre Grundstücke. Linienbusse sowie Polizei und Rettungsdienste im Einsatz können den Baubereich passieren. Die Baufirma vor Ort informiert rechtzeitig durch Hauswurfzettel über mögliche Beeinträchtigungen.
Vom 22. Juli bis voraussichtlich 27. September erneuert der LBV.SH den beschädigten Radweg entlang der L 156 („Dorfstraße“) zwischen Strübbel und Hemme. Zur Reduzierung der Einschränkungen wird die Maßnahme in drei Bauabschnitte unterteilt:
Bauabschnitt (22. Juli bis 16. August): Strübbel, Einmündung „Böddinghusener Weg“ bis „Dorfstraße“ Nr. 43
Bauabschnitt (18. August bis 2. September): Strübbel, „Dorfstraße“ Nr. 43 bis Einmündung „Durchstich“ (L 155)
Bauabschnitt (2. bis 27. September): Einmündung „Durchstich“ (L 155) bis Hemme, Einmündung „Sandweg“ (K 68)
Der LBV.SH informiert rechtzeitig über die weiteren Bauabschnitte. Die Arbeiten sind witterungsabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich. Die Gesamtkosten von rund einer Million Euro trägt das Land.
Die ausgeschilderte Umleitung in dem ersten Bauabschnitt führt ab Schülperaltensiel über die L 157 bis Schülperneuensiel, die L 294 Richtung Karolinenkoog zur L 155 Richtung Neuenkirchen und umgekehrt. Für den Radverkehr führt die Umleitung ab Strübbel über den „Böddinghauser Weg“, den Gemeindeweg Richtung „Blankenmoorer Straße“ sowie die „Blankenmoorer Straße“ (L 155) bis zur L 156 vor Hemme und umgekehrt. Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.
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