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Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

B 5: Vollsperrung zwischen Tönning und Rothenspieker



Letzte Aktualisierung: 10.05.2024

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) verlegt am 29. und 30. Mai 2024 die Verkehrsführung auf der Bundesstraße 5 zwischen Tönning und Rothenspieker von der West- auf die Ostseite der Fahrbahn. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Arbeitsschutzes kann der Umbau nur unter Vollsperrung der B 5 erfolgen. Im Dezember 2022 hat der LBV.SH den dreistreifigen Ausbau der B 5 im Bauabschnitt Tönning bis Rothenspieker begonnen. Seit dem 6. Juli 2023 wird der zweite Teilbauabschnitt in halbseitiger Bauweise ausgebaut. Nach Abschluss der Arbeiten auf der Westseite, beginnen am 3. Juni die Arbeiten auf der Ostseite.

Im Anschluss an die Verlegung besteht die Verkehrsführung im zweiten Teilbauabschnitt zwischen der Friedrichstädter Chaussee und der K 40 sowie in der K 40 wie bisher: In Richtung Husum kann der Verkehr den Baubereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer passieren. Die K 40 bleibt für den aus Norden kommenden Verkehr zwischen der L 36 und der B 5 gesperrt.

Die Gesamtkosten für den Bauabschnitt zwischen Tönning und Rothenspieker von über 60 Millionen Euro tragen der Bund (58,7 Millionen Euro) und das Land (1,7 Millionen Euro). Unter www.schleswig-holstein.de/B5-Ausbau veröffentlicht der LBV.SH aktuelle Informationen zum Ausbau der B 5.

Umleitung

Die ausgeschilderte Umleitung in Richtung Tönning führt ab Bütteleck über die Bundesstraße 202 nach Friedrichstadt, die L 149 bis Bösbüttel, die L 156 durch Lehe, Lunden und Hemme zurück auf die B 5. Richtung Husum wird der Verkehr ab Hemme über die L 156 durch Rehm-Flehde-Bargen bis zur L 302 Richtung Kleinmoor, die L 149 nach Friedrichsstadt sowie die B 202 zur B 5 bei Bütteleck umgeleitet.

Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt und den Gemeinden abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

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