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Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

B 5: Verlängerung der Vollsperrung zwischen Tönning und Rothenspieker



Letzte Aktualisierung: 28.09.2023

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) teilt mit, dass die Vollsperrung der Bundesstraße 5 im Abschnitt zwischen Tönning und Rothenspieker leider erst am 9. Oktober 2023 und nicht wie ursprünglich geplant am 30. September aufgehoben wird. Grund hierfür sind personelle Engpässe bei einer an der Maßnahme beteiligten Firma. Die bestehenden Beschränkungen im zweiten Teilbauabschnitt zwischen der Friedrichstädter Chaussee und der K 40 sowie in der K 40 selber sind davon unberührt und bleiben über den 9. Oktober hinaus bestehen.

Hintergrund

Straßenkarte zur Darstellung der beschriebenen Umleitung.
Umleitungsplan zu B 5: Vorankündigung zur Änderung der Verkehrsführung zwischen Tönning und Rothenspieker

Der LBV.SH hat im Dezember 2022 den dreistreifigen Ausbau der B 5 im Bauabschnitt Tönning bis Rothenspieker begonnen. Seit dem 4. September 2023 werden direkt auf und an der B 5 in dem Teilabschnitt zwischen der K 40 und dem Bauanfang nördlich der L 36 Asphaltierungsarbeiten ausgeführt. Daher musste dieser Teilabschnitt voll gesperrt werden. Die Gesamtkosten für den Bauabschnitt zwischen Tönning und Rothenspieker von über 60 Millionen Euro tragen der Bund (58,7 Millionen Euro) und das Land (1,7 Millionen Euro). Unter www.schleswig-holstein.de/B5-Ausbau veröffentlicht der LBV.SH aktuelle Informationen zum Ausbau der B 5.

Umleitung

Die ausgeschilderte Umleitung in Richtung Tönning führt ab Bütteleck über die Bundesstraße 202 nach Friedrichstadt, die L 149 bis Bösbüttel, die L 156 durch Lehe, Lunden und Hemme zurück auf die B 5. In Richtung Husum wird der Verkehr ab Hemme über die L 156 durch Lunden und Lehe, die L 149 bis Friedrichstadt und von dort über die Bundesstraße 202 zur B 5 umgeleitet.

Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt und den Gemeinden abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

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