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Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

B 5: Änderung der Verkehrsführung zwischen der K 40 und der L 36 im Abschnitt Tönning bis Rothenspieker



Letzte Aktualisierung: 20.04.2023

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) teilt mit, dass die Bundesstraße 5 im Zuge des dreistreifigen Ausbaus zwischen Tönning und Rothenspieker im Teilbereich von der Einmündung der K 40 bis zur Einmündung der L 36 vom 24. April bis Herbst 2023 voll gesperrt wird.

Hintergrund

Der LBV.SH hat im Dezember 2022 den dreistreifigen Ausbau der B 5 im Bauabschnitt Tönning bis Rothenspieker begonnen. Bisher wurden die Arbeiten im Teilbereich zwischen der K 40 und L 36 unter halbseitiger Sperrung in Fahrtrichtung Tönning durchgeführt. In Richtung Husum konnte der Baubereich bislang passiert werden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Arbeitsschutzes ist ab jetzt eine Vollsperrung des Teilbereichs erforderlich. Die Fahrtrichtung Husum wird in lokaler Nähe über die K 40 und L 36 umgeleitet. Dazu wird die K 40 zwischen der B 5 und der L 36 als Einbahnstraße eingerichtet.

Die Gesamtkosten für den Bauabschnitt zwischen Tönning und Rothenspieker von über 60 Millionen Euro tragen der Bund (58,7 Millionen Euro) und das Land (1,7 Millionen Euro). Unter www.schleswig-holstein.de/B5-Ausbau veröffentlicht der LBV.SH aktuelle Informationen zum Ausbau der B 5.

Umleitung

Die ausgeschilderte Umleitung in Richtung Tönning führt ab Bütteleck über die Bundesstraße 202 nach Friedrichstadt, die L 149 bis Bösbüttel, die L 156 durch Lehe, Lunden und Hemme zurück auf die B 5. In Fahrtrichtung Husum wird der Verkehr über die K 40 Richtung Harblek sowie die L 36 umgeleitet. Die K 40 wird als Einbahnstraße eingerichtet.

Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

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