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Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Regierungsbaureferendar/in Straßenbau (w/m/d)


Sie möchten nach Ihrem abgeschlossenen Master- oder Diplomstudium mit Perspektive beruflich voll durchstarten und dabei Verantwortung für systemrelevante Infrastrukturprojekte im echten Norden übernehmen? Sie streben eine Verbeamtung an? Dann kommen Sie zum LBV.SH!

Letzte Aktualisierung: 27.10.2023

Was macht ein Regierungsbaureferendar bzw. eine Regierungsbaureferendarin?

Nach Abschluss Ihres Studiums im Bauingenieurwesen stehen Ihnen beim LBV.SH alle Türen für eine Karriere in der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung offen. Während Ihres Referendariats können Sie sich fachlich, praktisch und persönlich weiterentwickeln. Als Regierungsbaureferendar/in absolvieren Sie während ihres Referendariats beim LBV.SH einen zweijährigen Vorbereitungsdienst und Prüfungszeitraum, welcher mit der Großen Staatsprüfung abschließt. Diese befähigt Sie zum höheren technischen Verwaltungsdienst (Fachrichtung Bauingenieurwesen, Fachgebiet Straßenwesen). Sie dürfen sich dann Bauassessorin oder Bauassessor nennen.

Was erwartet einen Regierungsbaureferendar bzw. eine Regierungsbaureferendarin nach dem Referendariat beim LBV.SH?

Im höheren technischen Verwaltungsdienst übernehmen Bauassessorinnen und Bauassessoren leitende Funktionen und treffen Entscheidungen für wichtige Infrastrukturprojekte im echten Norden.

Perspektiven im LBV.SH:

Die Karrierechancen im LBV.SH sind nach dem Vorbereitungsdienst sehr vielseitig: Bauassessorinnen und Bauassessoren können Dezernats, Bereichs- oder Standortleitung werden. Die Beschäftigung kann im Bundes-, Landes- oder Kommunaldienst erfolgen.

Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Wer Regierungsbaureferendar/in werden möchte, sollte ...

  • über ein hohes Maß an Flexibilität und Lernbereitschaft verfügen.
  • zielstrebig sein und viel Eigeninitiative haben.
  • fähig sein, mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Fachdisziplinen zusammen zu arbeiten und deren Belange in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen.
  • eine ausgeprägte Teamfähigkeit besitzen.
  • eine verantwortungsbewusste Persönlichkeit sein, die in der Lage ist, Führungsaufgaben zu übernehmen.
  • strategisch und übergreifend denken können.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?

Studienabschluss:

  • Den Abschluss eines Masterstudiengangs des Faches Bauingenieurwesen oder einen gleichwertigen abgeschlossenen Studiengang an einer Hochschule mit einer Regelstudienzeit von zehn Fachsemestern (einschließlich Praxis- und Prüfungssemester sowie Masterarbeit), oder

Weitere Voraussetzungen:

  • Nachweis über den Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf Niveau des Goethe-Zertifikats C1
  • Die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der EU muss nachgewiesen werden (siehe § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)). Es muss die Gewähr dafür geboten werden, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
  • Bewerberinnen und Bewerber müssen persönlich geeignet sein. Sie müssen den besonderen körperlichen, gesundheitlichen, geistigen und charakterlichen Anforderungen gerecht werden.
Landesbeamtengesetz

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Beginn:

Sie können die Ausbildung jährlich jeweils zum 1. April oder 1. Oktober beginnen.

Dauer:

Das Referendariat dauert zwei Jahre zuzüglich Prüfungszeitraum von ca. zwei Monaten.

Aufbau:

Voraussetzung ist ein Masterabschluss oder ein Diplom in der Fachrichtung Bauingenieurwesen. Im zweijährigen Referendariat absolvieren Sie theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte.

Die Themenschwerpunkte der Lehrgänge (insgesamt sechs Wochen) und des Referendariats sind Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht, Ingenieurbauten, Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Straßenplanung und Stadtbauwesen.
Darüber hinaus besuchen Sie weitere Lehrgänge in den Bereichen Rhetorik und Personalführung.
Die Prüfung vor dem Oberprüfungsamt besteht aus einer sechswöchigen häuslichen Prüfungsarbeit, vier schriftlichen Klausuren und sechs mündlichen Prüfungen.

Die ausbildende Behörde ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, am Standort Kiel.

Ausbildungsorte:

Ausbildungsstellen sind:

  • Die fünf Standorte des LBV.SH: Kiel, Flensburg, Rendsburg, Itzehoe sowie Lübeck
  • Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein in Kiel
  • Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein in Kiel
  • Eine Stadtverwaltung und ausgewählte Verkehrsbetriebe

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

Ziele:

  • Zweck und Ziel des Referendariats ist es, Nachwuchskräfte für den höheren technischen Verwaltungsdienst auszubilden. Dabei sollen verantwortungsbewusste Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten herangebildet werden.
  • Die Ausbildung soll sich einerseits darauf erstrecken, das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und es gegebenenfalls zu ergänzen. Auf der anderen Seite sollen umfassende Kenntnisse vor allem in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Führungsaufgaben vermittelt werden.
  • Dabei soll die Verantwortungsbereitschaft und Initiative der Referendarinnen und Referendare geweckt und gefördert werden. Staatspolitische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Belange werden dabei berücksichtigt.

Inhalte:

Das Referendariat umfasst folgende Abschnitte:

1. Abschnitt: Standorte des LBV.SH

Sie lernen die Aufgaben und die Organisation der Straßenbauverwaltung kennen:

  • Geschäftsbetrieb einer Dienststelle/Leitungsaufgaben
  • Rechtsverhältnisse der Angehörigen des öffentlichen Dienstes
  • Straßenverwaltung und Straßenrecht
  • Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen
  • Vermögensverwaltung
  • Straßenunterhaltung
  • Verkehrssicherheit
  • Straßenbetrieb
  • Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung
  • die Vorbereitung und Durchführung von Bauten:
    • Straßenplanung und Straßenentwurf
    • Linienbestimmung
    • Landschaftsschutz, Lärmschutz und Ökologie
    • Flächensicherung
    • Planfeststellung
    • Grunderwerb und Enteignung
    • Flurbereinigung
    • Ausschreibung, Verdingungswesen, Bauvertragsrecht, Baupreisrecht
    • Verantwortlichkeit, Haftung, Unfallverhütung
    • Straßenbautechnik, Straßenausstattung
    • Konstruktiver Ingenieurbau, Bauaufsicht, Überwachung, Gütesicherung
    • Abnahme und Abrechnung

2. Abschnitt: Stadtverwaltung

  • Aufgaben und Organisation der Kommunalverwaltung
  • Bauleitplanung, Erschließung, Bodenordnung, Bauordnungswesen
  • Verkehrs- und Versorgungsplanung
  • städtischer Tiefbau
  • Stadthygiene
  • Versorgungs- und Verkehrsbetriebe

3. Abschnitt: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein

  • Aufgaben und Organisation des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
  • Grundzüge des Wasserrechts, des Wasserwesens und der Wasserwirtschaft, inkl. Siedlungswasserwirtschaft
  • Gewässerschutz

4. Abschnitt: Verkehrsbetriebe

  • Aufgaben, Organisation und Wirtschaftsführung der Verkehrsbetriebe
  • Grundzüge des Eisenbahnrechts
  • Einführung in den Eisenbahnbetrieb
  • Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)

5. Abschnitt: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein und Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein

  • Geschäftsbetrieb, Organisation und Rechtsgrundlagen der technischen Verwaltung
  • Grundzüge des Staats-, Verwaltungs- und Privatrechts sowie der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • verwaltungsmäßige Behandlung von Bauvorhaben
  • Vertiefung im Straßenbaurecht, Grunderwerb, Enteignung, Personalrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen
  • Raumordnung, Landes- und Regionalplanung sowie Fachplanungen anderer Verwaltungen
  • Planungsmethodik und Informatik
  • Bedarfsermittlung
  • Ausbauplanung und Finanzierung
  • Straßenbauprogramme
  • Umweltschutz: nationale und internationale Organisationen im Straßenwesen
  • Führungstechnik

Wie wird die Ausbildung vergütet?

Sie erhalten – je nach persönlichen Verhältnissen – Anwärter*innenbezüge (A 13) in Höhe von rund 1.597 (Brutto). Zusätzlich wird ein monatlicher Anwärter*innensonderzuschlag in Höhe von 70 Prozent des Grundbetrages (etwa 1.117 €) gewährt. Hinzu kommen gegebenenfalls Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen.

Unter Zugrundelegung einer steuerlichen Eingruppierung in die Lohnsteuerklasse I könnte nach Berücksichtigung aller Abgaben (Kirchensteuer usw.--und so weiter) eine Nettobesoldung in Höhe von ungefähr 2.528,65 Euro erzielt werden. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an.

Im Dezember eines jeden Jahres erhalten Sie zudem eine Jahressonderzahlung.

Außerdem werden gegebenenfalls vermögenswirksame Leistungen gewährt.

Als Anwärter*in müssen Sie sich eigenständig krankenversichern. Sie genießen hierbei die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung.

Ihre genaue Besoldung können Sie auch noch einmal unter diesem Link ermitteln.

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungszeitraum:

  • jährlich zum 31. Dezember für eine Einstellung am 1. April
  • jährlich zum 30. Juni für eine Einstellung am 1. Oktober

Notwendige Unterlagen:

  • aussagekräftiges Anschreiben
  • Geburtsurkunde, bei verheirateten Bewerber*innen auch die Heiratsurkunde
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnis über den Nachweis der Hochschulreife, verbunden mit dem Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen
  • Belegnachweise der wissenschaftlichen Hochschule:
  • Zeugnis über die Hochschulprüfungen (Diplom-Vorprüfung und Diplom-Hauptprüfung) in einem wissenschaftlichen Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) oder Zeugnis entsprechender ausländischen Hochschulen/Universitäten sowie gegebenenfalls über Zusatzprüfungen oder andere Prüfungen
  • Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades, der durch die Diplom-Hauptprüfung erworben wird, sowie Urkunden über andere akademische Grade
  • Nachweise über eine etwaige berufliche Tätigkeit nach Ablegung der Diplom-Hauptprüfung
  • Nachweis, dass die/der Bewerber*in die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt
  • Nachweis über den Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf Niveau des Goethe-Zertifikats C1
  • persönliche schriftliche Erklärung, ob gerichtliche Strafen vorliegen oder ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist
  • zwei Passbilder, die nicht älter als ein Jahr sind

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bevorzugt per Mail an: personalentwicklung@lbv-sh.landsh.de

oder

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Aus- und Fortbildung, Personalentwicklung,
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Holtenauer Straße 183

24118 Kiel

Weitere Hinweise:

  • Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
  • Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
  • Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden Menschen mit Behinderung und diesen Gleichgestellte bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Welche Karrierechancen gibt es?

Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:

  • Eine Übernahme erfolgt, wenn im Einzelfall keine personenbedingten, verhaltensbedingten, betriebsbedingten oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Spätere Einstellungsangebote orientieren sich an der jeweiligen Situation im Personalhaushalt des Landes sowie des Personalbedarfs der Beschäftigungsdienststellen.
  • Eine Übernahme erfolgt im Beamtenverhältnis bei einem Bestehen der Laufbahnprüfung mit einem mindestens befriedigenden Prüfungsergebnis (Note 3), ansonsten erfolgt eine Übernahme im Beschäftigungsverhältnis.

Verdienstmöglichkeiten:

Die Übernahme erfolgt in die Besoldungsgruppe A 13 oder in die Entgeltgruppe 13.

Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:

Die Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten richten sich nach dem Beamtenrecht. Die Übertragung von Fähigkeiten der Entgeltgruppen 14 und 15 ist möglich.

Landesbeamtengesetz (LBG)

Wo kann ich mich informieren?

Ansprechpartner:

Sie haben Fragen? Wenden Sie sich gerne an:

Herr Adrian Bot (0431/383-2405) und
Herr André Paulsen (0431/383-2912)

Sprechen Sie uns auf WhatsApp an unter: 0151/575 24 313

Gesetzliche Grundlagen

Die Ausbildung richtet sich nach der Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, Fachrichtung technische Dienste (ehemals: höherer technischer Verwaltungsdienst) in der Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein.

Praktikum?

Sie möchten die Arbeit des LBV.SH kennenlernen? Dann bewerben Sie sich doch für ein Praktikum unter: praktikum@lbv-sh.landsh.de

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