Bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch Straßenbauvorhaben sind auch die Belange des Artenschutzes nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Eisenbahn-, Hafen- und Flughafenprojekte, die durch die Planfeststellungsbehörde des LBV.SH genehmigt werden.
Der LBV.SH hat zusammen mit dem Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) eine Arbeitshilfe herausgegeben, die die Anwendung des Artenschutzes bei Eingriffsvorhaben für die Praxis konkretisiert und anhand von Beispielen erläutert. Sie wurde gemeinsam mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und dem Kieler Institut für Landschaftsökologie erarbeitet.
Die Arbeitshilfe „Beachtung des Artenschutzrechtes bei der Planfeststellung" wird als Rundverfügung Straßenbau verbindlich für die Infrastrukturprojekte eingeführt, die vom LBV.SH geplant und/oder planfestgestellt werden.
Hinweis: Die Anlagen sind in der Zip-Datei in bearbeitbarem Format enthalten. Die Einzeldatei „Beachtung des Artenschutzrechtes bei der Planfeststellung“ enthält eine Fassung, in der die Änderungen gegenüber der Fassung 2013 gekennzeichnet sind.