Der Landesverband Lohnunternehmen und der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr aus Schleswig-Holstein luden Ende Februar an zwei Standorten zu einer gemeinsamen Fortbildung der Arbeitsgruppenleiter der Straßenmeistereien, der gartenbautechnischen Mitarbeiter der Straßenbauämter und den Lohnunternehmern ein. Thema war die Gehölzpflege an Straßen.
Die Schulungen fanden für die Niederlassungen Lübeck und Itzehoe am 18.02.2009 in der SM Breitenfelde, sowie für die Niederlassungen Flensburg und Rendsburg am 19.02.2009 in der ASM Schleswig statt. Beide Veranstaltungen waren mit jeweils 40 Teilnehmern sehr gut besucht.
In einem theoretischen Teil wurden folgende Themen behandelt:
- Funktionen von Gehölzflächen an Straßen
- Baum- und Gehölzpflege an Straßen
- Naturschutzrechtliche Grundlagen
- Vergabe und Abnahme von Gehölzpflegemaßnahmen
Als Referenten traten Matthias Werner vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Angelika Brettscheider vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein sowie Frank Dettmer von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Plön auf.
Eckard Reese, Geschäftsführer des Landesverbandes Lohnunternehmen Schleswig-Holstein, leitete jeweils über zum praktischen Teil des Tages. An der A 7 und an einer Kreisstraße ging es jeweils um die richtige Verkehrssicherung und den fachkundigen Technikeinsatz zur Gehölzflächenverjüngung. Im praktischen Teil kamen zwei Bagger mit hydraulischer Astschere, Motorsägen und ein Großhacker zum Einsatz. Die Maschinen wurden von Lohnunternehmen gestellt und im Einsatz gezeigt. Die Verkehrssicherung erfolgte durch Mitarbeiter des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr.
Nichts gedeiht ohne Pflege
Beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein beginnt die Gehölzpflegesaison in der Regel ab 1. Oktober. Die Arbeiten werden durch eigenes Personal der Straßen- und Autobahnmeistereien und zusätzlich durch Lohnunternehmer durchgeführt.
Aufgrund des § 34 LNatSchG (Allgemeine Vorschriften für den Artenschutz) dürfen Gehölzpflegemaßnahmen nur in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 14. März durchgeführt werden. Darunter fällt auch die Entfernung des Schnittgutes, da nicht auszuschließen ist, dass Vögel in den Schnittguthaufen ihre Nester bauen. Oberste Ziele der Gehölzpflegemaßnahmen sind die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhalt der Anlagen unter Berücksichtigung der ökologischen Belange. Denn die an Straßen vorhandene Bepflanzung erfüllt vielfältige Aufgaben. Zunächst hat die Bepflanzung verkehrstechnische Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören die optische Führung, Blend- und Sichtschutz, Erkennbarkeit des Straßenverlaufes und der Windschutz. Eine weitere Funktion ist der ingenieurbiologische Schutz der Straßenböschungen vor Erosion und die Erhaltung der Standsicherheit von Dämmen und Einschnitten. Darüber hinaus soll eine Bepflanzung die Straße in das Landschaftsbild einbinden und als Lebensraum von Pflanzen und Tieren einen Biotopverbund herstellen.
Diese vielfältige und zum Teil grundverschiedene Aufgabenstellung kann die Bepflanzung allerdings nur erfüllen, wenn sie auch die notwendige Pflege erhält.
Die Pflege ist zunächst überall dort notwendig, wo durch Wachstum von Sträuchern, Gehölzen oder Bäumen, die Verkehrssicherheit direkt beeinträchtigt wird. Ungepflegter Bewuchs kann die Sicht auf Schilder, Ampeln oder Kreuzungen beeinträchtigen bzw. durch in den Verkehrsraum hineinragende Äste eine Gefahr darstellen. Auch ist unmittelbarer Handlungsbedarf dort gegeben, wo kranke und alte Bäume ihre Standsicherheit verlieren.
Gehölzflächenverjüngung
Damit die Bepflanzung ihre Funktion dauerhaft erfüllt und im Bestand gesichert bleibt, müssen die an Straßen angrenzenden Gehölzflächen für einen langfristigen Werterhalt regelmäßig verjüngt werden. Ziel dieser Pflegemaßnahmen ist es, einen geschlossenen Gehölzbestand zu schaffen und zu erhalten. Ohne Pflege von Strauch- und Gehölzflächen würde sich allmählich ein „standortheimischer“ Wald einstellen. Das Durchsetzungsvermögen der Sträucher hängt in waldartigen Beständen von der Kronendichte der Bäume ab. Da viele Sträucher auf lichtreiche Verhältnisse angewiesen sind, verkümmern sie mit dem Heranwachsen von Baumbeständen, sterben weitgehend ab und bilden lediglich im Randbereich noch einen Saum. Die vorhandenen, erwünschten Strauch- und Gehölzbestände, mit einer zu allen Jahreszeiten bunten und abwechslungsreichen Erscheinung, halten sich auf Dauer nur durch Pflege. Diese Pflege wird wie bei einer Knickpflege fachkundig als „Stockhieb“ durchgeführt. Dabei wird ein abschnittsweises Vorgehen im „Wechselhiebverfahren“ (abschnittweise „auf den Stock setzen“) angewendet, um Kleintieren und Insekten die Möglichkeit zu geben, sich auf einen veränderten Lebensraum einzustellen.
Wechselhiebverfahren
Bei einem „auf den Stocksetzen“ der Gehölze ist vor allem auf folgende Punkte zu achten:
- Die Höhe des Schnittes ist 10 bis 20 cm über dem Boden oder – bei Wiederholungspflege – dicht über dem Stockausschlag auszuführen. Wird der Schnitt zu tief angesetzt, so sind einige Gehölzgattungen, wie z.B. die Birken, nicht mehr in der Lage auszutreiben. Das führt dann zu einer Verschiebung der Gehölzarten, mit dem Ergebnis, dass die Funktion der Gehölzpflanzung nicht mehr gewährleistet ist.
- Ein Aufreißen des Stockes ist insbesondere beim Einsatz einer hydraulischen Schere zu unterlassen. Es kommt dadurch in der Regel zu einem Die Standsicherheit der Gehölze ist dann nicht mehr gegeben und in vielen Fällen sterben die Gehölze ab.
- Ein Losrütteln des Wurzelstockes durch die hydraulischen Schere ist ebenso zu unterlassen.
- Als Überhälter sind vor allem Harthölzer, die auch statisch stabil sein müssen, stehen zu lassen. Dabei ist immer den älteren Bäumen der Vorzug zu
- Knicks in zu kurzen Intervallen „auf den Stock zu setzen“ (< 10 Jahre), kommt einer Zerstörung
- Das Schnittholz ist vom Knickwall zu entfernen.
Für diese Aufgaben wird beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr entsprechendes Fachpersonalvorgehalten. Neben den Straßenwärtern, zu deren Berufsausbildung auch die Grünpflege gehört, verfügt der Landesbetrieb über Meister und Techniker des Landschaftsbaues sowie Dipl.-Ing. der Landespflege. Diese sorgen für die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben und schulen das eingesetzte Personal. Zudem werden die Naturschutzbehörden bei größeren Pflegemaßnahmen im Vorfeld der Arbeiten eingebunden.
Im Bereich des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr werden im Jahresdurchschnitt etwa 400 Hektar Gehölzfläche gepflegt. Dies entspricht einem finanziellen Aufwand von ca. 5 Millionen Euro. Auch wenn die bei den Pflegemaßnahmen anfallenden Holzrückstände vermarktet werden können, decken die erzielten Einnahmen bei weitem nicht die daraus resultierenden Kosten.
Leitfaden für eine fachgerechte Gehölzpflege
Um zu einheitlichen Standards in der Gehölzpflege an Straßen im Zuständigkeitsbereich des LBV.SH zu kommen, wurde zwischen dem MELUND und dem MWVATT vereinbart, einen Leitfaden für die fachgerechte Unterhaltungspflege von Gehölzflächen an Straßen zu erarbeiten. Dieser Leitfaden wurde inzwischen in die Vorschriftensammlung des LBV.SH aufgenommen und ist von den dortigen Mitarbeitern zu beachten.