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Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Landesbetrieb sorgt für Sicherheit im Luftverkehr

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein sorgt in seinen Funktionen als Luftsicherheitsbehörde und Luftfahrtbehörde nicht nur für die Sicherheit des Luftverkehrs, sondern auch für die Passagier- und Gepäckkontrollen der von den schleswig-holsteinischen Flughäfen Westerland und Lübeck startenden Passagierflugzeuge.

Letzte Aktualisierung: 22.09.2022

Neben den Verkehrsflughäfen ist der LBV.SH auch für Genehmigung und Aufsicht über dreizehn Verkehrslandeplätze, zwölf Sonderlandeplätze, drei Segelfluggeländer und ungefähr zwanzig Hubschrauberlandeplätze in Schleswig-Holstein verantwortlich. Außerdem stellt er Erlaubnisse und Berechtigungen für Luftfahrzeugführer aus, übt die Aufsicht über die Flugschulen und Rundflugunternehmen aus und ist für den unbemannten Flugbetrieb verantwortlich. Hoch qualifizierte Mitarbeiter des Landesbetriebes sorgen somit in Schleswig-Holstein für einen sicheren Flugbetrieb

Luftverkehr

Informationen zu unbemannten Luftfahrtgeräten

Unbemannte Luftfahrtsysteme („Drohnen"), Modellflug, Auflassen von Luftballonen, etc.

Luftraum

Fluglärmschutzkommission Lübeck : Datum

Für den Verkehrsflughafen Lübeck ist im November 2011 eine Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge (Kommission) gemäß § 32b Luftverkehrsgesetz eingerichtet worden.

Fluglärmschutzkommission Sylt : Datum

Für den Verkehrsflughafen Sylt ist im Januar 2011 eine Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge (Kommission) gemäß § 32b Luftverkehrsgesetz eingerichtet worden.

Luftraum "W" wie Wattenmeer : Datum

Durch Mitarbeiter des Nationalparkamtes Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer werden vereinzelt Luftfahrzeuge gemeldet, die Störungen bei rastenden oder brütenden Vögeln im Wattenmeer verursachen. Gemeinsam mit dem Nationalparkamt und dem Luftsportverband wurde ein Plakat entworfen, dass auf die Besonderheiten des Wattenmeeres hinweist und an das luftrechtliche Rücksichtnahmegebot erinnern soll.

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