Neben den Verkehrsflughäfen ist der LBV.SH auch für Genehmigung und Aufsicht über dreizehn Verkehrslandeplätze, zwölf Sonderlandeplätze, drei Segelfluggeländer und ungefähr zwanzig Hubschrauberlandeplätze in Schleswig-Holstein verantwortlich. Außerdem stellt er Erlaubnisse und Berechtigungen für Luftfahrzeugführer aus, übt die Aufsicht über die Flugschulen und Rundflugunternehmen aus und ist für den unbemannten Flugbetrieb verantwortlich. Hoch qualifizierte Mitarbeiter des Landesbetriebes sorgen somit in Schleswig-Holstein für einen sicheren Flugbetrieb