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Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Kanaltunnel Rendsburg


Lösungen zur Verbesserung der Verkehrssituation.

Letzte Aktualisierung: 30.05.2024

Höhenkontrolle

Aufgrund der einzuhaltenden „Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT)“ haben sich die lichten Höhen im Tunnel nach der grundhaften Erneuerung nicht nur durch die baulichen Maßnahmen, sondern auch durch zusätzliche Ausstattungselemente reduziert. Das Auslösen der Höhenkontrolle erfolgt bei 4,20 Meter, die lichte Höhe im Tunnel beträgt an der niedrigsten Stelle 4,27 Meter. Nach StVO beträgt die zulässige Fahrzeughöhe generell 4,00 Meter (nicht nur im Rendsburger Kanaltunnel). Das häufige Auslösen der Höhenkontrolle durch zu hohe oder zu hoch beladene Fahrzeuge führt zu Verkehrsbehinderungen und Staus. Eine weitere Optimierung der Höhenkontrolle wird aus Gründen des Verkehrsflusses als notwendig angesehen. Im Weiteren geht es auch darum, den Personaleinsatz der Polizei zu reduzieren.

Eine vierspurige tiefergehende Straße.
Die südliche Einfahrt des Kanaltunnel.

Exit-Flächen

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) hat sich im Herbst 2023 mit den „Exit“-Flächen beschäftigt und die planerische Bearbeitung der vorhandenen Möglichkeiten gestartet. Dabei wurde deutlich, dass aufgrund der Anordnung der Lichtsignalanlagen / Schrankenanlagen teilweise eine Ausleitung auf die vorgeschlagenen Exit-Flächen nur möglich wäre, wenn die Fahrzeuge rückwärts – gegen den Stau – auf die Flächen geleitet würden. Bei einer solchen Lösung würde sich die Freigabe des Tunnels allenfalls verzögern.

Vor diesem Hintergrund wurden weitere Varianten der Exit-Flächen entwickelt, die eine Rückverlegung von vorhandenen Lichtsignalanlagen / Schrankenanlagen vorsehen. Damit könnten die zu kontrollierenden Fahrzeuge vorwärts in die Exit-Flächen geleitet werden. Anschließende verkehrstechnische Berechnungen haben jedoch ergeben, dass die dazu erforderliche Verkürzung der Abstände zwischen Höhenkontrolle und Lichtsignalanlage / Schrankenanlage eine deutliche Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, je nach örtlicher Situation, auf etwa 30 km/h erfordern würde.

Exit-Flächen in der untersuchten Variante würden die Dauer der Sperrung durch die Auslösungen der Höhenkontrolle nicht verändern, da sich die Kontrollzeiten der Polizei und der Zeitbedarf für die Ausleitung kaum unterscheiden würden. Eher ist durch die örtlichen Gegebenheiten davon auszugehen, dass der Zeitbedarf für die Ausleitung steigt.

Maßnahmen, die bereits zur Verbesserung der Situation ergriffen wurden

Der LBV.SH hat zum einen den Umbau der Zulaufstrecken NOK/B 77 zur Verbesserung des Verkehrsflusses unter Berücksichtigung von Aufstellflächen betrachtet und zum anderen die telematischen Rahmenbedingungen für Anpassungsmaßnahmen geprüft. In Gesprächen mit den Kommunen (Stadt Rendsburg, Kreis Rendsburg-Eckernförde) und der Polizei wurden die Maßnahmen erörtert. Im Ergebnis bestand Einigkeit darüber, dass die beiden Optimierungsstufen der Höhenkontrolle so schnell wie möglich umgesetzt werden sollen.

Optimierungsstufe 1

Zur Verbesserung des Verkehrsflusses im und um den Rendsburger Kanaltunnel wird die Höhenkontrolle in zwei aufeinander aufbauenden Stufen optimiert. Zunächst soll dabei eine Anpassung der Schaltung der vorhandenen Schranken und Ampelanlagen so erfolgen, dass die nach Auslösung der Höhenkontrolle erfolgte Sperrung einer Tunnelröhre (Ost oder West) so schnell wie möglich nur auf die betroffene Zufahrt reduziert wird. D.h. es soll frühzeitig die Tunnelzufahrt wieder freigegeben werden, die nicht von dem auslösenden Fahrzeug betroffen ist.

Optimierungsstufe 2

Für die zweite Stufe der Optimierung soll die nicht von dem auslösenden Fahrzeug betroffene Fahrbahn erst gar nicht gesperrt werden. Fazit: Beide Ansätze zielen auf eine individuelle, im Gesamtkonzept abgestimmte Sperrung und Freigabe einzelner Tunnelzufahrten ab und erzielen ihre stauvermeidende Wirkung ohne den Aufbau von Aufstellflächen.

Optimierung Verkehrsinformationssystem

Im Weiteren findet eine bewertende Berücksichtigung von informationsverbessernden Maßnahmen statt. Das Aufstellen von zusätzlichen Schildern/Hinweistafeln, eine mehrsprachige direkte und nutzerorientierte Information über den Sperrstatus des NOK-Tunnel sowie ergänzende, weiträumig ausgelegte telematische Lösungsansätze werden konzeptionell erarbeitet.

Gibt es konkrete Kriterien, wie die Optionen geprüft und wie diese gewichtet werden?

Das Hauptkriterium stellt die Wirksamkeit einer Maßnahme in Hinblick auf die Stauvermeidung und schnelle Stauauflösung infolge einer Auslösung der Höhenkontrolle am Tunnel NOK-B 77 dar. Mit den beschriebenen Optimierungsstufen 1 und 2 wird die Zielsetzung einer kurzfristigen Verbesserung bei Beibehaltung eines eventuell notwendigen Anpassungsspielraums ermöglicht. Die Evaluierung der erzielten Teilziele und die systematische Aufarbeitung derzeitiger Probleme in Form der Erstellung eines Gesamtkonzeptes spielen dabei eine wichtige Rolle.

Zeitplan: Wann ist mit einer Entscheidung sowie Umsetzung zu rechnen?

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) forciert die Stufen 1 und 2 der Optimierung der Höhenkontrolle. Nach derzeitigem Stand erfolgt die Inbetriebnahme der ersten Stufe im zweiten Halbjahr 2024. Mit einer Inbetriebnahme der Stufe 2 ist im ersten Halbjahr 2025 zu rechnen.

Austausch mit anderen Bundesländern

Der Rendsburger Kanaltunnel NOK-B 77 stellt durch die vorhandene lichte Höhe von 4,27 Metern an der niedrigsten Stelle, den vorhandenen Platzverhältnissen und der Fahrstreifensituation in der Zufahrt (einstreifig in den Rampen, kein „LKW-Streifen“ auf der B 77) sowie den Mangel an Alternativrouten eine Besonderheit dar. Dies hat sich in den Gesprächen des LBV.SH mit anderen Straßenbauverwaltungen, der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und im Austausch mit erfahrenen Ingenieurbüros bestätigt. Doch auch wenn kein beispielhaftes System oder Vorgehen in den genannten Gesprächen identifiziert werden konnte, welches direkt auf den Rendsburger Kanaltunnel übertragbar ist, lässt der LBV.SH die gewonnenen Erkenntnisse in die erläuterte Vorgehensweise einfließen.

Zählgeräte und Integration der Ergebnisse in Informationssysteme

Im Rahmen der Optimierungsmaßnahmen am Kanaltunnel Rendsburg wird auch die Datengrundlage der Verkehrszahlen verbessert. Der Einsatz einer Videotechnologie für permanente Erfassung (Zählung und Differenzierung des Verkehrs) stellt in diesem Zusammenhang einen Prüfungspunkt dar. Die derzeit aufgebauten Geräte dienen einem entsprechenden Testaufbau. Es handelt sich um Geräte, die datenschutzkonform eine Statistik des Verkehrsablaufes (Darstellung der Fahrzeugmenge und Fahrzeugart/Verkehrszusammensetzung) liefern.

Die Zählkameras haben nichts mit dem im Tunnel bereits verbauten Kamerasystem der betrieblichen Überwachung zu tun. Die Verbesserung der Information über den Verkehrsfluss am Tunnel stellt ebenfalls einen Bestandteil laufender Arbeiten dar. Ob die erwähnten Zählkameras einen direkten Beitrag hierzu haben werden, hängt vom technischen Systemaufbau, Datenaufbereitung und – zurverfügungstellung ab. Die auf dem Markt verfügbare Vielfalt der Systeme wird auch vor diesem Hintergrund analysiert. Im Ergebnis sollen Verkehrsteilnehmende schnellstmöglich über den aktuellen Verkehrszustand am Tunnel informiert werden.

Auftrennung der Verkehre und Schaffung von „LKW-Fahrstreifen“

Der Ansatz, mit der Schaffung eines „LKW-Fahrstreifens“ keine Beeinträchtigung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) infolge einer Höhenkontrollauslösung zu haben, führt am NOK-Tunnel leider nicht zum Erfolg. Primär ist dies auf die Einstreifigkeit in den Zufahrten und die sehr nah beieinanderliegenden Einfahrten auf die B 77 unmittelbar vor dem Tunnelbauwerk (aus Westerrönfeld im Süden und aus Rendsburg im Norden) zurückzuführen. Im Ergebnis stellt sich die Situation am Rendsburger Kanaltunnel so dar, dass ein für diesen Ansatz notwendiges „Bündeln“ des Schwerverkehrs im Vorlauf des Tunnels auf einen sogenannten LKW-Fahrstreifen und ein Sperren oder Ableiten dieses Fahrstreifens sich nicht realisieren lässt.

Anordnung eines LKW-Verbotes für den NOK-Tunnel B 77

Ein generelles LKW-Verbot lässt sich nicht rechtfertigen. Der StVZO-konforme ordnungsgemäß geladene LKW (Höhe 4 Meter) stellt keine Gefahr für das sichere Passieren des Tunnels dar. Es fehlt damit an einer Anordnungsvoraussetzung nach § 45 StVO. Zumindest würde eine Verhältnismäßigkeitsprüfung schon an der Geeignetheit der Maßnahme scheitern. Ungeachtet der rechtlichen Aspekte ist der Wirtschaftraum Rendsburg auf eine Tunnelquerung für den Schwerverkehr angewiesen. Weiter stellt das Bauwerk die derzeit einzig vertretbare Alternativroute zur Rader Hochbrücke dar.

Ursache der Staus vermeidbar

Das Auslösen der Höhenkontrolle führt zu Verkehrsbehinderungen und Staus, die durch Fahrzeuge mit einer gemessenen Fahrzeughöhe von über 4,20 Meter ausgelöst werden. 90 Prozent dieser Fahrzeuge werden von den Fahrern bis zum Eintreffen der Polizei auf eine Höhe kleiner 4,20 Meter gebracht und können dadurch den Tunnel anschließend passieren. Damit ist festzustellen, dass sich 90 Prozent der Auslösungen allein durch die Sicherstellung der StVZO-Konformität vor Fahrtantritt sich nicht ereignet hätten.

Auslösehäufigkeiten Höhenkontrolle NOK-Tunnel B 77

Die Anzahl der Auslösungen der Höhenkontrolle ist durch diverse Faktoren in den letzten Wochen gestiegen. Bauarbeiten auf der A 7 unter anderem auf der Rader Hochbrücke führen zu deutlich mehr Verkehr durch den Tunnel, Schneeereignisse haben zusätzlich zu diversen Auslösungen geführt. Außerdem wurde bei der regelmäßigen Wartung festgestellt, dass die Höhenkontrolle im Norden falsch eingestellt war, mit der Folge diverser Schäden in der Weströhre. Die beiden Höhenkontrollen auf der B 77 in Fahrtrichtung Nord und Süd, lösen nach der Justierung auf 4,20 Meter nahezu gleich häufig aus. Im Durchschnitt liegt im Betrachtungszeitraum liegt die Häufigkeit der Auslösungen der Höhenkontrolle über die vier Messquerschnitte im vergangenen Jahr bei rund achtmal pro Woche. Dies stellt alle Auslösungen, sprich inklusive der 90 Prozent vermeidbaren, dar.

Gutachten Optimierung Verkehrsraum

In der Frage ob der Verkehrsraum zusätzlich zu den bereits vom WSV ergriffenen Maßnahmen weiter optimiert werden kann, soll ein Gutachten Sicherheit bringen. Zu klären ist, ob und zu welchen Kosten die verbauten Komponenten besser platziert oder durch Komponenten mit geringeren Abmessungen ersetzt werden können. Sofern diese Prüfung ausschließlich eine Maßnahme „größeren“ Umfangs (Austausch aller Komponenten oder ähnliches) als wirksam herausstellen sollte, so ist davon auszugehen, dass die Tunnelröhren nacheinander für die auszuführenden Arbeiten für längere Zeit wieder gesperrt werden müssten.


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