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Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Reduktion vermeidbarer Höhenkontrollen-Auslösungen


Viele Sperrungen durch Höhenkontrollen im Rendsburger Kanaltunnel sind vermeidbar.

Letzte Aktualisierung: 05.12.2023

Eine Rote Ampel und eine Schranke sperren den Zugang zum Kanaltunnel
Sperrung des Kanaltunnels durch eine ausgelöste Höhenkontrolle

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) hat die Zuständigkeit für den Kanaltunnel Rendsburg zum 1. April 2023 von der Bundesbehörde Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt übernommen. Seitdem ist der LBV.SH Betreiber des Rendsburger Kanaltunnels. „Die Verbindung unterhalb des Nord-Ostsee-Kanals ist als eine stark genutzte Bundesstraße mit gut 30.000 Fahrzeugen am Tag anspruchsvoll in Erhalt und Pflege. Das Bauwerk und die Technik des Kanaltunnels sind äußerst komplex und müssen regelmäßig gewartet, gereinigt und instandgehalten werden“, betont der LBV.SH-Direktor Frank Quirmbach. „Gerade in dieser verkehrlich wichtigen Knotenregion mit ihren derzeit herausfordernden Großbaustellen wie der Rader Hochbrücke hat die Sicherstellung des fließenden Verkehrs für den LBV.SH höchste Priorität“.

Sorge bereiten derzeit vermehrt die häufigen Auslösungen der Höhenkontrolle. Die Folge sind häufige Staus und lange Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmerinnen und verkehrsteilnehmer. Besonders ärgerlich ist diese Situation, weil rund 90 % der Auslösungen vermeidbar und somit unnötig sind.

Hintergründe:

Eine technische Skizze der Innenmaße des Kanaltunnels
Abbildung 1: Lichtraumprofil Tunnelröhre Nord-Ostsee-Kanal B 77

Der Bau des Rendsburger Kanaltunnels wurde 1961 abgeschlossen. Das mittlere Teilstück der Bauwerks wurde mit einer lichten Durchfahrtshöhe von 4,30 Meter ausgebaut. Durch die zwingend zu verbauende Technik nach der Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) reduzierte sich die Durchfahrtshöhe im Zuge der Modernisierung auf 4,25 Meter (vgl. Abbildung 1).

Zum Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, des Bauwerks sowie dessen sensibler Betriebstechnik werden an den vier Zufahrten Höhenkontrollen eingesetzt. Hierbei wird die Fahrzeughöhe beim Durchfahren von jeweils drei Lichtschranken kontrolliert. Überschreitet die Fahrzeughöhe 4,20 Meter wird die betroffene Tunnelröhre gesperrt und der Tunnelleitstand informiert die Polizei. Nach Anfahrt der Polizei wird die Höhe des auslösenden Fahrzeugs vermessen. Ist diese nicht höher als 4,20 Meter darf das Fahrzeug den Tunnel, oft in Begleitung der Polizei, passieren. Die betroffene Tunnelröhre ist für rund 30 Minuten gesperrt.

Eine grafische Darstellung, wie sich die Zeiterfassung der Staubildung zusammensetzt
Abbildung 2: Schaltprinzip und Staubildung nach Auslösung der Höhenkontrolle

Ist das Fahrzeug nach der Vermessung höher als 4,20 Meter, so muss dieses von der Polizei, nach Schaffung entsprechender Platzverhältnisse, entgegen der Fahrtrichtung, bis zur Wegleitung von der Tunnelzufahrt zurückgeführt werden. Dieser Vorgang dauernd ungefähr 60 Minuten.

Seit der Tunnelübernahme erfasst der Tunnelleitstand des LBV.SH die Auslösungen der Höhenkontrolle sowie die von der Polizei ermittelten Höhen der auslösenden Fahrzeuge und führt regelmäßig mit der entsprechenden Videotechnik Beobachtungen durch.  

Entsprechend einer Analyse und Bewertung der Daten können ungefähr 90 Prozent der Fahrzeuge, die die Höhenkontrolle ausgelöst haben, den Tunnel nach der Vermessung durch die Polizei passieren: das heißt, die meisten LKW haben also eine Fahrzeughöhe kleiner gleich 4,20 Meter und die Auslösung der Höhenkontrolle war unnötig!

„Unseren Beobachtungen zur Folge und nach Rücksprache mit der Polizei, werden die allermeisten betroffenen Fahrzeuge nach Auslösung der Höhenkontrolle durch die Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer auf eine Höhe kleiner gleich 4,20 Meter gebracht. Meist konnte diese Höhenreduktion durch das Auf-/Abrollen von Planen, Befestigung defekter oder flatternder Planen, Korrektur der Ladung, Antenennen, Frontlader etc. oder einer hydraulischen Absenkung des Fahrzeuges erzielt werden", erläutert LBV.SH-Direktor Frank Quirmbach.

"Unser Appell an die Unternehmen und natürlich auch die Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer ist, die Fahrzeuge vor Fahrtantritt auf die zugelassene Höhe von 4,00 Meter zu bringen“, bittet er.

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