Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein: Thema: Ministerien & Behörden
Das Eisenbahndezernat und seine Aufgaben
Letzte Aktualisierung: 16.01.2020
Das Eisenbahndezernat und seine Aufgaben
Das Eisenbahndezernat ist in Schleswig-Holstein die zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für nichtbundeseigene Eisenbahnen, Stadtbahnen, Straßenbahnen und Seilbahnen. Es betreut ca. 131 Eisenbahnunternehmen, 488 km Gleisanlagen mit 886 Weichen, 51 Eisenbahnbrücken und 418 Bahnübergängen. Es erledigt seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT) sowie dem Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH). Zur Bewältigung des Aufgabenumfangs bedient sich das Eisenbahndezernat der Mithilfe des Eisenbahn-Bundesamtes auf vertraglicher Grundlage.
Für einen Überblick sind einige Aufgaben des Dezernats beispielhaft dargestellt:
Angelegenheiten der Gesetzgebung
Genehmigungen, Betriebserlaubnisse und Zulassungen der nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastruktur- und -verkehrsunternehmen sowie Fahrzeug- und Wagenhalter
Bauaufsicht, Zulassung und Überwachung in den Bereichen Ingenieurbau, Oberbau, Hochbau und Maschinenanlagen
Technische Aufsicht und Bauaufsicht über Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen
Abnahme, Zulassung und Aufsicht über Triebfahrzeuge, Lokomotiven, Personen- und Güterwagen
Aufsicht über sonstige überwachungsbedürftige Anlagen
Nichttechnische Aufsicht, Rechtsaufsicht und Finanzaufsicht
Genehmigung und Finanzierung von Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen
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