Die Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek ist mit dem Zentrum für Digitalisierung und digitalem Knotenpunkt für die kulturelle Infrastruktur ein zentraler Umsetzungsort für den Digitalen Masterplan Kultur. Zu den Aufgaben dieses Zentrums gehört auch die Einrichtung eines Förderprogramms zur Umsetzung des Digitalen Masterplans. Ziel des Förderprogramms „Umsetzung digitaler Masterplan Kultur“ ist es, Kultureinrichtungen bei der digitalen Transformation zu unterstützen und damit einen Innovationsimpuls für die kulturelle Infrastruktur in Schleswig-Holstein zu geben. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Förderung von digital-analogen Strategien für Kultureinrichtungen.
Was kann gefördert werden?
Weitere Informationen zum Förderprogramm und den Zuwendungsvoraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie:
Förderrichtlinie
Gefördert werden vorrangig die anteilige Finanzierung von Hardware-, Software-Ausstattung oder Programmierung im Rahmen eines inhaltlich definierten Projektes, welches Bestandteil einer nachzuweisenden eigenen digital-analogen Strategie ist. Daneben können nachrangig die anteilige Finanzierung von externer Prozessberatung/-moderation für die Entwicklung von digital-analogen Strategien sowie die anteilige Finanzierung von Personal-/Organisationsentwicklungsprozessen im Rahmen einer digitalen Transformation gefördert werden.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder gemeinnützige Einrichtungen der kulturellen Infrastruktur (z.B. Museen, Theater, Archive, Bibliotheken, Kulturzentren, Kulturverbände, Volkshochschulen), die grundsätzlich aus dem Kulturhaushalt des Landes förderberechtigt sind und ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben.
Wie kann eine Förderung beantragt werden?
Vor Antragstellung ist eine Beratung durch Dataport auf Basis einer bei der Landesbibliothek per E-Mail an
digital@shlb.landsh.de
eingereichten formlosen Projektskizze erforderlich. Diese Projektskizze sollte eine kurze Beschreibung des Projekts sowie Informationen zum Zeit- und Maßnahmenplan und zur geplanten Finanzierung enthalten.
Anträge sind schriftlich über unser
digitales Antragsverfahren zu stellen. Mit der Beantragung einer Förderung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.
Bei Fragen zum Förderprogramm helfen wir Ihnen gerne weiter.