Navigation und Service

Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

Deutsch Lernen

Letzte Aktualisierung: 25.04.2017

Wegweiser-Kurse

Die Wegweiserkurse in der Erstaufnahmeeinrichtungen Neumünster und den Landesunterkünften Boostedt, Bad Segeberg und Rendsburg haben das Ziel, Asylsuchenden unabhängig von ihrer Bleibeperspektive gleich nach ihrer Ankunft nützliche Informationen für den Alltag und die wesentlichen Grundlagen des kulturellen Zusammenlebens in Deutschland in ihrer Herkunftssprache zu vermitteln.

Ein Kurs umfasst 15 Unterrichtseinheiten und wird von sogenannten Kulturmittlerinnen und Kulturmittlern durchgeführt. Sie kennen die Herkunftssprache und die Kultur der Kursteilnehmenden und verfügen selbst über eigene Migrationserfahrungen. Folgende Themen werden in den Kursen behandelt:

  • Erstorientierung (Leben in der AnkER-Einrichtung, Asylsystem)
  • Bildung, Bildungssystem und -angebote in Deutschland
  • Zusammenleben in Deutschland (Werte, Normen, Rechte, Gesetze)
  • Arbeiten in Deutschland
  • Orientierung vor Ort und Mobilität
  • Medizinische Versorgung Gesundheit und Umwelt
  • Medien und Kommunikation, Lernmöglichkeiten

Kurssprachen sind beispielsweise Dari, Farsi, Arabisch, Kurdisch oder Russisch. Auf diese Weise kann über komplexe Inhalte wie Gleichberechtigung gesprochen werden, ohne dass die Kursteilnehmenden in ihren Verstehens- und Ausdrucksmöglichkeiten eingeschränkt werden.

Der Landesverband der Volkshochschulen koordiniert das Projekt und führt die Schulung der Kulturmittlerinnen und Kulturmittler durch. Die Wegweiserkurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.

Erstorientierungskurse (EOK)

Die bundesgeförderten Erstorientierungskurse (EOK), die der Landesverband der Volkhochschulen Schleswig-Holsteins e. V. in der Erstaufnahme Neumünster und in den Landesunterkünften Boostedt, Bad Segeberg und Rendsburg koordiniert, sind der erste Baustein in der Sprachförderkette des Landes. Das niedrigschwellige Kursangebot unterstützt die Geflüchteten, sich im unmittelbaren Lebensumfeld zu orientieren und in typischen Alltagssituationen auf Deutsch verständlich zu machen. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, landeskundliches Wissen zur Erstorientierung verbunden mit einfachen Deutschkenntnissen zu erwerben und können sich auf diese Weise schnell in ihrer neuen Umgebung zurechtfinden. In einem Kursumfang von 300 Unterrichteinheiten à 6 Modulen werden Themengebiete wie Arbeit, Einkaufen, Gesundheit, Werte und Zusammenleben, Kindergarten/ Schule, Sitten und Gebräuche u.a. behandelt. Dank einer zusätzlichen Landesförderung besteht die Möglichkeit, die EOK mit einer Sprachprüfung der Niveaustufen A1, A2 und B1, entsprechend dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen, abzuschließen. Die Möglichkeit zur Alphabetisierung ist im Rahmen eines EOKBesuchs ebenfalls gegeben.

Schulpflichtige Kinder

Schulpflichtige Kinder von sechs bis 16 Jahren, die in den Landesunterkünften wohnen, werden vor Ort in Außenstellen der ortsansässigen Schulen unterrichtet. Besonders begabte Kinder können weiterführende Schulen in der Umgebung besuchen.

Junge Menschen, die nicht mehr schulpflichtig sind

Vom 16. bis zum 18. Lebensjahr besuchen die Jugendlichen berufsbildende Schulen in der Umgebung. Das ist auch für Bewohner der Landesunterkünfte von 18 bis 25 Jahren freiwillig möglich.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen