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Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

Ärztlicher Dienst

In jeder Landesunterkunft gibt es einen Ärztlichen Dienst, der einer allgemeinmedizinischen Praxis entspricht.

Letzte Aktualisierung: 19.07.2018

Ein junger Arzt horcht die Lunge eines Patienten ab.
Arzt mit einem Stethoskop

Der ärztliche Dienst nimmt die medizinische Erstuntersuchung vor und behandelt die in der Erstaufnahme Untergebrachten bei Bedarf. Die medizinische Erstuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie findet in der Regel am Tag nach der EASY - Registrierung statt. Sprechzeiten bestehen Montag bis Freitag in den Räumlichkeiten vor Ort.

Werden im Einzelfall weitergehende medizinische Leistungen notwendig, so erbringen diese im Rahmen der §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz externe Facharztpraxen, Psychotherapeuten oder Krankenhäuser.

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