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Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

Aufgaben des Landesamtes

Das Landesamt ist zuständig für die Aufnahme, Verteilung und Rückführung und ist zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung.

Letzte Aktualisierung: 10.08.2020

Aufgaben

Das Landesamt ist zuständig für Asylsuchende, Bürgerkriegsflüchtlinge, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer sowie im Rahmen bundesweiter humanitärer Aufnahmeaktionen aufgenommene Personen. Schleswig-Holstein nimmt rund 3,4 Prozent dieser nach Deutschland kommenden Menschen auf, denen das Landesamt befristet Unterkunft, Verpflegung und Unterstützung in vielen Lebensbereichen bietet.

Seit dem 1. März 2020 ist das Landesamt zudem im Auftrag der Landesregierung zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung in Schleswig-Holstein.

Freiwillige Rückkehr

Neben Aufnahmen, Registrierungen, Verteilungen, Beraten und Hilfe zu Integrationsmaßnahmen bereitet das Landesamt auch Rückführungen bzw. Abschiebungen in eigener Zuständigkeit und in Amtshilfe für die schleswig-holsteinischen Ausländerbehörden vor und führt diese durch. Ein Schwerpunkt der Rückkehrberatung liegt auf der freiwilligen Rückkehr in ihre Herkunftsländer für Menschen ohne Bleibeperspektive.

Informationen zur freiwilligen Rückkehr in sieben Sprachen

Für die Förderung der freiwilligen Rückkehr stellt die Landesregierung den Zuwanderungsbehörden Fördermittel zur Verfügung.

Informationen und Antragsformulare

Reisebeihilfe

Rückkehrberatung und Reintegration

Asylverfahren

Für die Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig, das in Neumünster einen dezentralen Standort betreibt.

Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge

Haart 148, 24539 Neumünster

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