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Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

Integriertes Rückkehrmanagement


Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge setzt sich für eine nachhaltige Rückkehr von Menschen in ihre Herkunftsländer ein, sofern sie keine Aufenthaltsperspektive haben. Beratungen zu verschiedenen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten zur freiwilligen Ausreise und zu reintegrationsvorbereitenden Maßnahmen werden angeboten.

Letzte Aktualisierung: 16.03.2023

Freiwillige Rückkehr

Neben Aufnahmen, Registrierungen, Verteilungen, Beraten und Hilfe zu Integrationsmaßnahmen bereitet das Landesamt auch Rückführungen bzw. Abschiebungen in eigener Zuständigkeit und in Amtshilfe für die schleswig-holsteinischen Ausländerbehörden vor und führt diese durch. Ein Schwerpunkt der Rückkehrberatung liegt auf der freiwilligen Rückkehr in ihre Herkunftsländer für Menschen ohne Bleibeperspektive.

Informationen zur freiwilligen Rückkehr in sieben Sprachen

Für die Förderung der freiwilligen Rückkehr stellt die Landesregierung den Zuwanderungsbehörden Fördermittel zur Verfügung.

Informationen und Antragsformulare

Reisebeihilfe

Rückkehrberatung und Reintegration

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