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Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

Land Schleswig-Holstein stärkt freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen


Land erhält Förderbescheid: Projekt des Landesamts für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) zur integrierten Rückkehrberatung und Reintegration von ausreisepflichtigen Flüchtlingen wird zu 90 Prozent aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU (AMIF) gefördert

 

Letzte Aktualisierung: 23.11.2023

Schon im September hat das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge mit der Arbeit am Projekt „Integrierte Rückkehrberatung und Reintegration im LaZuF“ begonnen. Mit dem Projekt soll das Angebot der Rückkehrberatung in Schleswig-Holstein ergänzt und der Rückkehrprozess begleitet werden. Qualifizierung und Reintegration im Herkunftsland werden dabei in Kooperation mit der Deutschen Sparkassenstiftung für internationale Kooperation (DSIK) als Teil der Beratung einbezogen. Zielgruppe sind im LaZuF wohnverpflichtete Flüchtlinge, die rückkehrwillig oder rückkehrverpflichtet sind. Das Projekt leistet einen Beitrag zur Förderung der freiwilligen Ausreise. Ihr gibt das Land Schleswig-Holstein grundsätzlich den Vorzug gegenüber Abschiebungen. Dazu Integrationsministerin Aminata Touré: „Mit dem Ausbau und der Weiterentwicklung der Rückkehrberatung und Reintegrationsvorbereitung schaffen wir reelle Bleibeperspektiven in den Herkunftsländern. Die Menschen kehren gut vorbereitet zurück und können sich wieder integrieren. Das ist nachhaltig, denn so bekämpfen wir auch Fluchtursachen.“

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat jetzt als AMIF-Verwaltungsbehörde in Deutschland das Projekt genehmigt – verbunden mit einem Förderbescheid über rund 1,3 Millionen Euro. Das entspricht 90 Prozent der Projektkosten. 10 Prozent kommen vom Land. Das Projekt soll bis Ende August 2026 abgeschlossen werden.

Mit Hilfe der EU-Förderung werden insgesamt vier Personalstellen für das Projekt im LaZuF finanziert. Dazu kommen vier Mitarbeitende, die der Projektpartner DSIK mit anteiligen Zeitkontingenten einbringen wird. Es besteht zudem eine enge Projektpartnerschaft mit den bereits vorhandenen Rückkehrberatungsstellen des Diakonischen Werks Schleswig-Holstein.

Projektsteckbrief:

Innerhalb des LaZuF wird die staatliche Rückkehrberatung strukturiert ausgebaut und als standardisierter Rückkehrprozess in die Verwaltungsabläufe übernommen. Diese und alle folgenden Maßnahmen richten sich direkt an die rückkehrwilligen und rückkehrverpflichteten Drittstaatsangehörigen in den Landesunterkünften, die fortlaufend alle notwendigen Informationen über Rückkehr- und Reintegrationsprogramme und -maßnahmen bekommen sollen. Insbesondere die niedrigschwelligen Qualifizierungsangebote des Kooperationspartners DSIK sollen einen Zugang zu finanziellen Grundkenntnissen und unternehmerischem Know-how schaffen. Die als „Business Games“ bekannten Workshops werden in diesem Rahmen erstmals in Schleswig-Holstein angeboten.

Teil des Projekts ist der Aufbau und die Pflege von Kontakten zu Partnerorganisationen in den jeweiligen Herkunftsländern. So soll möglichst vielen ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen die freiwillige Rückkehr in ihr Heimatland erleichtert werden. Mit dem Projekt soll das LaZuF das Angebot der freiwilligen Rückkehr der ausreisewilligen und -pflichtigen Flüchtlinge deutlich verbessern, das Wissen über alle Rückkehr- und Reintegrationsprogramme aufbauen und pflegen, diese Programme anbieten und damit insgesamt die Zahl der freiwilligen Rückkehrer*innen deutlich erhöhen. Vulnerable Personen sollen im Rahmen ihrer Rückkehr besondere Unterstützung erhalten.

Medienanfragen bitte an:

Wolfgang Kossert, Pressesprecher

Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein

T: 04321 974-115

wolfgang.kossert@lfa.landsh.de | www.schleswig-holstein.de/lazuf

 

 

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