Navigation und Service

Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

Nacherfassung ukrainischer Vertriebener erfolgreich abgeschlossen

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge beendet nach fast sieben Monaten seine Amtshilfe für die Kommunen

Letzte Aktualisierung: 01.12.2022

Mehr als 8.000 Vertriebene aus der Ukraine hat das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) seit Anfang Mai in Amtshilfe für die Kreise und kreisfreie Städte des Lan-des in Schleswig-Holstein registriert. Am 9. Mai wurde in Bad Segeberg eine Registrierstraße zur Erfassung ukrainischer Vertriebener in Betrieb genommen. Die hohe Zahl Vertriebener hatte die Kapazitäten vieler Zuwanderungsbehörden überfordert. Eine erkennungsdienstliche Erfassung ist allerdings Voraussetzung für den vorübergehenden Schutz in Deutschland.
Registriert wurden die Ukrainerinnen und Ukrainer an vier so genannten PIK-Stationen (Personalisierunginfrastrukturkomponenten), die in der Landesunterkunft im Levo-Park in Bad Segeberg aufgebaut wurden. Sechs Personen – Sachbearbeiter*innen und Dolmetscher*innen – registrierten dort täglich bis zu 100 Vertriebene, an manchen Tagen auch mehr.
Das Kräftemanagement für die Registrierstraße war eine der Kernaufgaben einer Lageorientierten Sonderorganisation, einer Stabsstelle im LaZuF, die zu Beginn des Ukraine-Kriegs eingerichtet wurde. „Die Registrierstraße, mit der wir die Kommunen entlastet haben, war ein echter Kraftakt“, stellt Dirk Gärtner, Direktor des Landesamts für Zuwanderung und Flüchtlinge, fest. „Wir wurden damit aber auch nicht allein gelassen: Die Staatskanzlei in Kiel hat uns mit der Bereitstellung eines kompletten Ausbildungsjahrgangs von Nachwuchskräften des mittleren Dienstes für drei Monate eine hervorragende Starthilfe unter anderem bei dieser Aufgabe gegeben. Unser Dank gilt aber auch der Landespolizei, dem BAMF und unserem Sicherheitsdienst, die uns über die gesamte Laufzeit mit sehr engagiertem Personal unterstützt haben.“, resümiert Gärtner. Und er lobt auch die große Einsatzbereitschaft im LaZuF: „Unsere eigenen Mitarbeitenden in der Registrierstraße fehlten natürlich in ihren normalen Aufgaben. Die verbleibenden Teams haben die Arbeit ihrer Kolleginnen und Kollegen klaglos aufgefangen.“

Massenzustromrichtlinie, § 24 Aufenthaltsgesetz, Rechtskreiswechsel: Was steckt dahinter?

Vertriebenen aus der Ukraine wird Aufenthalt zum vorübergehenden Schutz nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gewährt. Damit setzt Deutschland die Massenzustromrichtlinie um. Im März hatte der Rat der Europäischen Union die Situation eines Massenzustroms von Vertriebenen in die EU festgestellt. Vertriebene aus der Ukraine müssen damit nicht mehr in einem Asylverfahren um Schutz bitten. Sie können in einem erleichterten Verfahren für zwei Jahre vorübergehenden Schutz in Europa finden. Nachdem die aus der Ukraine geflüchteten Menschen in den ersten Kriegsmonaten zunächst auf Basis des Asylbewerberleistungsgesetzes versorgt wurden, beschloss der Gesetzgeber im Mai einen Rechtskreiswechsel:
Seit dem 1. Juni können ukrainische Geflüchtete im Falle der Bedürftigkeit Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch) beziehen. Der Registrierungsstau, der durch die große Zahl der ankommenden Vertriebenen in den ersten Monaten und durch die neuen Anforderungen entstanden ist, konnte mittlerweile abgebautwerden. Das Landesamt registriert weiter Menschen, die direkt in einer der Landesunterkünfte ankommen.

Medienanfragen bitte an: Wolfgang Kossert | Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein| Haart 148, 24539 Neumünster | Telefon 04321 974-115 | E-Mail: wolfgang.kossert@lfa.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/lazuf.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen