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Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

Zentrale Registrierung von Ukrainer*innen für Kreise und kreisfreie Städte

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge unterstützt seit Anfang Mai die Kreise und kreisfreien Städte bei der Registrierung von Vertriebenen aus der Ukraine

Letzte Aktualisierung: 27.07.2022

Die Aufnahme der Vertriebenen aus der Ukraine hat nicht nur das Land, sondern insbesondere auch die Kreise und kreisfreien Städte vor besondere Herausforderungen gestellt. Kriegsvertriebene aus der Ukraine haben einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Voraussetzung dafür und für den Bezug öffentlicher Leistungen ist unter anderem, dass die Identität durch erkennungsdienstliche Maßnahmen gesichert ist. Technisch erfolgt das über so genannte PIK-Stationen (Personalisierungs-Infrastruktur-Komponenten). Sie sorgen für eine bundesweit einheitliche Erfassung und vermeiden mehrfache Anmeldungen bei unterschiedlichen Behörden.

Mindestens eine PIK-Station gibt es in jeder kommunalen Zuwanderungsbehörde. Eine größere Anzahl steht im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF), das damit auch Schutzsuchende aus anderen Herkunftsländern im Rahmen des Asylverfahrens erfasst und entsprechend eine größere Routine in der Arbeit damit hat als die Kreise und kreisfreien Städte.


Für die Nacherfassung der vor dem 1. Juni eingereisten Ukrainer*innen und Menschen anderer Staatsangehörigkeit, die aus der Ukraine geflüchtet sind, hat der Bund eine Frist bis zum 31. Oktober 2022 eingeräumt. Dieser Termin stellt viele Kreise und kreisfreie Städte vor große Herausforderungen. Deshalb hatte das Land den Kreisen und kreisfreien Städten im Frühjahr die Unterstützung des Landesamtes angeboten.


Das LaZuF hat daraufhin am 9. Mai eine Registrierstraße mit vier PIK-Stationen ausschließlich für Menschen aus der Ukraine in Betrieb genommen. Es registriert dort in der Regel 60 bis 100 Personen am Tag. Pro Person dauert die Registrierung im Durchschnitt 30 Minuten. Bis Mitte Juni unterstützten Anwärterinnen und Anwärter des Ausbildungsjahrgangs 2021 der Landesregierung den Registrierungsprozess. Seitdem werden die Stationen von Mitarbeitenden des Landesamts und Zeitarbeitskräften bedient. Weitere Unterstützung kommt von Mitarbeiter*innen des Bundesamts für Zuwanderung und Flüchtlinge (BAMF) an wechselnden Tagen. Das BAMF hat bundesweit Kräfte für die Unterstützung des Registrierprozesses zur Verfügung gestellt.

Eine zentrale Stelle im Innenministerium koordiniert die Anmeldungen der Kreise und kreisfreien Städte. Die Termine werden nach Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Die Menschen werden dann in drei Zeitfenstern am Tag in die Landesunterkunft für Flüchtlinge Bad Segeberg gebracht und registriert.
„Das Angebot des Landesamts ist eine große Entlastung für uns.“ lobt Karen Konrad, Leiterin der Ausländerbehörde des Kreises Pinneberg, die Amtshilfe des Landesamts. „Wir melden regelmäßig Geflüchtete aus der Ukraine zur Registrierung in Bad Segeberg an und trotz der Entfernung wird es sehr gut angenommen. So können wir uns mit unserer PIK-Station auf die Registrierung der Menschen konzentrieren, die seit dem 1. Juni weiterhin täglich zu uns kommen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, nach Bad Segeberg zu fahren.“
Die Amtshilfe durch das LaZuF entbindet die Kreise und kreisfreien Städte nicht von ihrer eigenen Verantwortung für die Registrierung der Vertriebenen aus der Ukraine.

Medienanfragen bitte an: Wolfgang Kossert | Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein| Haart 148, 24539 Neumünster | Telefon 04321 974-115 | E-Mail: wolfgang.kossert@lfa.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/lazuf.

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