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Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

Abschiebungshafteinrichtung geht im August in den Startbetrieb

 

Letzte Aktualisierung: 05.08.2021

Flur mit Zellentüren
Flur einer Haftabteilung in der Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt.

Die gemeinsam durch die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern genutzte Abschiebungshafteinrichtung wird Mitte August in den Startbetrieb gehen. Das gab Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack heute (05. August 2021) in Kiel bekannt. Zu Beginn werden in Glückstadt zwölf Haftplätze zur Verfügung stehen; die Kapazität wird sukzessive erhöht. Im späteren Vollbetrieb sollen bis zu 60 Personen untergebracht werden können.

Am 16. August wird die neue Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt (Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein) ihren Betrieb aufnehmen. „Damit setzen wir ein weiteres Ziel des Jamaika-Koalitionsvertrages um“, so Sütterlin-Waack.

Die Ministerin betonte, dass Abschiebungshaft ausdrücklich keine Strafhaft sei. Sie sei das letzte gesetzlich vorgesehene Mittel zur Durchsetzung der Ausreise, wenn Betroffene sich beständig ihrer Ausreisepflicht widersetzten. Zentrale Anforderung an die neue Einrichtung sei deshalb die Ermöglichung eines humanen Vollzugs. „Hier setzt die neue Einrichtung in Glückstadt Maßstäbe. Unter dem Motto "Wohnen minus Freiheit" sollen die in Glückstadt untergebrachten Menschen ihren Tagesablauf so selbstbestimmt wie möglich gestalten“.

Im Startbetrieb hat die Abschiebungshafteinrichtung eine Kapazität von 12 Plätzen – je vier pro beteiligtem Land. Die Kapazität wird sukzessive auf insgesamt 60 Plätze ausgebaut – je 20 pro beteiligtem Land.

Im späteren Vollbetrieb mit 60 Plätzen werden in der Abschiebungshafteinrichtung 72 Vollzugskräfte, sechs Verwaltungsangestellte beschäftigt sein. Mitarbeitende des privaten Sicherheitsdienstes werden unterstützend eingesetzt.

In der Abschiebungshafteinrichtung wird es fünf Abteilungen geben. Drei mit jeweils 14 Plätzen sind für Männer vorgesehen. Hinzu kommt eine Frauenabteilung mit neun Plätzen sowie eine Zugangsabteilung mit ebenfalls neun Plätzen. In der Zugangsabteilung bleiben die Untergebrachten einige Stunden bis zu wenigen Tagen. Dort wird geprüft, ob besondere – z. B. medizinische – Bedarfe für die Unterbringung oder begleitende Maßnahmen bestehen.

Die Türen zu den Zimmern in den offenen Abteilungen werden grundsätzlich nicht verschlossen. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben die Möglichkeit, zur Wahrung ihrer Privatsphäre ihre Türen von innen zu verschließen. In diesem Fall haben nur Vollzugskräfte zur Gefahrenabwehr die Möglichkeit, die Türen zu öffnen.

Jedes Zimmer ist mit Bett, Schrank, Tisch, Stuhl, Fernseher und einer eigenen Nasszelle mit Toilette und Waschbecken ausgestattet. In jeder Abteilung gibt es mehrere verschließbare Einzelduschkabinen.

Unterbringung von Abschiebungshäftlingen
Die Zimmer in der Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt sind mit Bett, Schrank, Tisch, Stuhl und Fernseher ausgestattet. Sie sind etwa 14 qm groß und haben eine eigene Nasszelle mit Waschbecken und Toilette.

Der Personalbedarf ergibt sich aus dem Unterbringungskonzept. Da die Untergebrachten in der Regel nicht in ihren Zimmern eingeschlossen werden, sind die Abteilungen im Schichtdienst auch nachts voll besetzt.

Innerhalb der Abteilungen wird die Bewegungsfreiheit grundsätzlich nicht eingeschränkt. Die Untergebrachten können während des Tages Sport treiben, gemeinsam kochen und bereitgestellte Computer für den Zugang zum Internet nutzen. Lediglich zur Nachtruhe werden die Freizeitangebote geschlossen. Jede Abteilung hat ihre eigenen Freizeiteinrichtungen und ihren eigenen Freistundenhof.

Umzäunter Hof mit Fitnessgeräten
Freistundenhof mit Fitnessgeräten und Sitzmöglichkeiten in der Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt

Die Untergebrachten können ihre private Kleidung tragen. In jeder Abteilung gibt es Waschmaschinen, die eigenverantwortlich genutzt werden können. Bei Bedarf kann Kleidung zur Verfügung gestellt werden. Für die Kommunikation werden die Untergebrachten mit Mobiltelefonen ohne Kamerafunktion ausgestattet. Diese können mit der privaten SIM-Karte genutzt werden.

Vorgesehen ist auch ein Kiosk in der Einrichtung, in dem die Untergebrachten einkaufen können. Bis zu dessen Errichtung werden individuelle Bestellformulare an einen Supermarkt übermittelt. Die Bewohnerinnen und Bewohner erhalten während ihres Aufenthalts in der Abschiebungshafteinrichtung Taschengeld auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Deckung ihrer persönlichen Bedarfe.

Ein ärztlicher Dienst ist mit bis zu sechs Beschäftigten rund um die Uhr vor Ort, um die hausärztliche Versorgung sicherzustellen und auch Indikationen für den Bedarf an psychologischer Betreuung festzustellen. Für diese Betreuung ist eine Zusammenarbeit mit der Psychiatrischen Klinik Itzehoe vereinbart.

Die Diakonie Rantzau-Münsterdorf wird im Vollbetrieb mit drei Mitarbeitenden ständig vor Ort sein und eine Sozialberatung für die Untergebrachten anbieten. Die Untergebrachten können von Angehörigen, Anwältinnen und Anwälten, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie Seelsorgerinnen und Seelsorgern in dafür vorgesehen Räumen besucht werden.

Betrieben wird die Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt vom Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung. Grundlage ist das Abschiebungshaftvollzugsgesetz Schleswig-Holstein vom 5. April 2019. Die Abschiebungshafteinrichtung wird auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zu gleichen Teilen durch die Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein genutzt. Die beteiligten Länder tragen jeweils anteilig die anfallenden Kosten. Die Errichtung hatte sich in Folge der zur Eindämmung der Corona-Pandemie erforderlichen Maßnahmen verzögert.

Das Landesamt bildet seit Oktober 2019 in eigener Verantwortung Vollzugskräfte aus. Ergänzend zur Ausbildung, die auch Justizvollzugskräfte durchlaufen, erwerben sie besondere Kenntnisse in Asylrecht und interkultureller Kommunikation. Der erste Ausbildungsjahrgang schließt im September 2021 seine Ausbildung ab und wird im Abschiebungshaftvollzug in Glückstadt eingesetzt.

Die jährliche Belastung pro Vertragspartei wir für die Dauer von fünf Jahren nach Beginn der Zahlungsverpflichtung den Betrag von sechs Millionen Euro nicht überschreiten. Der Zahlungsbeginn wurde zwischen den Partnerländern auf den 01. September 2021 fixiert. Nach derzeitiger Kostenentwicklung wird davon ausgegangen, dass die Kosten im veranschlagten Rahmen geblieben sind, eher sogar noch etwas darunterliegen.

Medienanfragen bitte an: Wolfgang Kossert | Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein | Haart 148, 24539 Neumünster | Telefon 04321 974-115 | E-Mail: wolfgang.kossert@lfa.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/lazuf.

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