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Landesamt für Zuwanderung
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: Thema: Ministerien & Behörden

Fachkräfteeinwanderung in Schleswig-Holstein trotz Corona erfolgreich gestartet

Ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zieht die Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH) eine positive Bilanz

Letzte Aktualisierung: 15.03.2021

„I am happy to be here!“ Das stellt Sepideh Ojaghi immer wieder fest – und bekommt diesen Satz mittlerweile auch auf Deutsch hin. Seit dem Sommer 2020 stellt sie Brot, Klein- und Feingebäck auf Sylt her. Gelernt hat sie das in ihrem Heimatland Iran. Von Sylt hatte sie vermutlich noch nie etwas gehört, bis sie auf eine Stellenanzeige auf einer internationalen Jobplattform stieß. Die Bäckerei Raffelhüschen suchte dort nach Bäckergesellinnen und -gesellen.

Seit fast 90 Jahren gibt es auf Sylt Backwaren von Raffelhüschen. Die Bäckerei ist seit vier Generationen in Familienbesitz und wohl fast allen Syltern und Feriengästen ein Begriff. Rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen täglich dafür, dass die Tresen und Regale in elf Läden in Westerland, Wenningstedt und List gut gefüllt sind.

Torsten Zimmermann, Bäckermeister, Lebensmitteltechniker und Assistent der Geschäftsführung bei Raffelhüschen, hatte schon lange nach Verstärkung für das mittelständische Unternehmen gesucht. Aber der Arbeitsmarkt für Handwerker und besonders für Bäcker ist leergefegt. Qualifizierte deutsche Bewerberinnen und Bewerber sind Mangelware. „Als wir eine Bewerbung aus dem Iran bekamen, waren wir zunächst skeptisch: Dort backt man doch sicher ganz anders als hier.“ erinnert sich Zimmermann. Aber dann entschied er gemeinsam mit seinem Chef: „Wir geben ihr eine Chance.“

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz war zu diesem Zeitpunkt gerade in Kraft getreten, aber die Prozesse und Zuständigkeiten mussten noch eingeübt werden. Torsten Zimmermann landete nach etwas telefonischer Recherche bei der neu eingerichteten „Zentralen Stelle für Fachkräfteeinwanderung“ beim Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF). Sachbearbeiter Rawad Zyadeh beriet ihn dort umfassend darüber, welche Unterlagen gebraucht würden – von der Anerkennung der Berufsausbildung bis zum Nachweis über Einhaltung von Standards für Arbeitsplatz und Gehalt. Das LaZuF selbst prüft die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis. Die Vorrangprüfung, bei der früher ausgeschlossen werden musste, dass es eine qualifizierte Bewerbung einer Fachkraft aus Deutschland oder der Europäischen Union gibt, ist seit Einführung des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nicht mehr notwendig. Die wird nur noch bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen durchgeführt.

Mit einer Vollmacht der Bewerberin übergab das Bäckereiunternehmen der Zentralen Stelle für Fachkräfteeinwanderung die Federführung. Die erteilte nach Prüfung eine Vorabzustimmung für die Visumerteilung. Diese Prüfung erspart der deutschen Botschaft im Herkunftsland ein aufwändiges Prüfverfahren. Schon nach wenigen Wochen bekam Sepideh Ojaghi eine Einladung in die deutsche Botschaft in Teheran und konnte dort ihr Visum in Empfang nehmen.

Bei der Bäckerei Raffelhüschen hat Sepideh Ojaghi schnell Fuß gefasst. Viele Kenntnisse und Fähigkeiten hat sie durch ihre Ausbildung – sie hat einen Bachelor der Lebensmittelindustrie – bereits mitgebracht; die Besonderheiten der deutschen Backkunst lernt sie schnell. Ihr Arbeitgeber hat ihr eine Betriebswohnung auf der Insel zur Verfügung gestellt. Nach der Arbeit sitzt sie dort und lernt sehr engagiert deutsch. Sie fühlt sich wohl in Deutschland, ist beliebt bei ihren Kolleginnen und Kollegen und hat bereits Freunde gefunden.

Torsten Zimmermann ist ebenfalls sehr zufrieden. „Mit Herrn Zyadeh hatten wir einen kompetenten Ansprechpartner, der uns schnell und sicher durch das Antragsverfahren begleitet hat. Und wir haben eine tolle neue Kollegin im Team – wahrscheinlich nicht die letzte, die wir über diesen Weg zu uns holen werden.“

Hintergrund:

Ein Jahr Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Schleswig-Holstein

43 Fachkräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union konnten auf Basis des seit März 2020 geltenden Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) in den vergangenen zwölf Monaten nach Schleswig-Holstein einreisen und eine Berufstätigkeit aufnehmen. Für 21 weitere hat die Zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung (ZSFE) bereits ihre Vorabzustimmung an die jeweilige deutsche Botschaft übermittelt. Das Portfolio der eingereichten Anträge bildet einen Querschnitt der Branchenvielfalt Schleswig-Holsteins ab. So finden sich in der Übersicht unter anderem Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, Köchinnen und Köche, Nautikerinnen und Nautiker, IT-Fachkräfte, Reiseverkehrskaufleute, Veterinäre, Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Bauhandwerkerinnern und Bauhandwerker quasi aller Gewerke. Die Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH) sieht sich durch die Zahlen in ihrer Arbeit bestätigt. Die gezielte Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten bildet neben den vielfältigen Maßnahmen zur Erhöhung und Verbesserung der inländischen Erwerbsbeteiligung eine wichtige Säule beim Ausbau des Fachkräftepotenzials im Land.

Die FI.SH ist eine Initiative der Landesregierung unter der Leitung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT). Beteiligt sind das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) sowie die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit.

2020 wurde auch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) eingebunden. Es hat am 1. April 2020 im Auftrag der Landesregierung die Arbeit als zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung in Schleswig-Holstein aufgenommen. Die Behörde berät und unterstützt insbesondere Arbeitgeber*innen, aber auch potenzielle Arbeitnehmer*innen, bei den aufenthaltsrechtlichen Fragen der Fachkräfteeinwanderung.

Das LaZuF hat 2020 mehr als 260 Anfragen und Anträge zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bearbeitet. In 81 Fällen wurden bereits konkrete Vereinbarungen abgeschlossen. Das Landesamt

  • prüft die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen,
  • leitet – soweit erforderlich – das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation oder zur Zeugnisbewertung des ausländischen Hochschulabschlusses ein,
  • holt ggf. die erforderliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und
  • erteilt bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Vorabzustimmung zur Visumerteilung.

Auf Basis dieser Vorabzustimmung können die deutschen Botschaften in den Herkunftsländern ohne weitere Prüfung Visa für die Fachkräfte ausstellen.

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack betonte die enge Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates für Fachkräfteeinwanderung in dem ihrem Ministerium unterstellten Landesamt mit Akteurinnen und Akteuren aus allen beteiligten Institutionen: „Wir haben im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge ein leistungsfähiges Team aus Aufenthaltsrechts- und Arbeitsmarktexpertinnen und -experten zusammengestellt. Das hat sich schnell mit Wirtschaftsverbänden, der Bundesagentur für Arbeit sowie dem Auswärtigen Amt und seinen Botschaften vernetzt. Dadurch hat es sich zu einem echten Förderer für die Fachkräfteeinwanderung nach Schleswig-Holstein entwickelt.“

Das vom MWVATT geförderte Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung und Weiterbildung (KoFW) hatte schon im Dezember 2019 eine Online-Abfrage zum Fachkräftebedarf in Schleswig-Holstein gestartet und über die Kanäle des UV Nord, der Kammern und weiteren Organisationen mit Unternehmenskontakten gestreut. Mehr als die Hälfte der teilnehmenden Unternehmen hatten Interesse an Fachkräften aus Drittstaaten angemeldet. Diese Unternehmen werden seit dem 1. August 2020 durch die Beratungsagentur Fachkräfteeinwanderung kontaktiert. Die Agentur in der Trägerschaft des Bildungswerks der Wirtschaft für Hamburg und Schleswig-Holstein hat besonderen Beratungsbedarf im Handwerk ausgemacht.

Auf Bundesebene wurde im Rahmen des FEG zum 1. Februar 2020 die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) bei der Bundesagentur für Arbeit eingerichtet. Sie betreut insbesondere noch im Ausland befindliche Fachkräfte, die ihre Berufsabschlüsse in Deutschland anerkennen lassen wollen. Bis Mitte November 2020 wurden in der ZSBA 2.800 Anfragen bearbeitet, 1.850 Erstberatungen durchgeführt sowie 1.300 Kundinnen und Kunden in eine weitergehende Betreuung übernommen. Schwerpunkte der beruflichen Anfragen bildeten Heilberufe, Ingenieursberufe und IHK-Berufe, Hauptherkunftsländer der Anfragenden waren die Türkei, Marokko, Bosnien und Herzegowina.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sieht weiterhin einen großen Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften in Schleswig-Holstein. So waren im Februar 2021 bei den Agenturen für Arbeit in Schleswig-Holstein 19.800 offene sozialversicherungspflichtige Stellen gemeldet, 82,2 Prozent davon für Fachkräfte.

Die Zentrale für Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit treibt im Rahmen des FEG Vermittlungsprojekte mit Drittstaaten voran. Hierzu gehört zum Beispiel das in Kooperation zwischen der BA und der DIHK Service GmbH organisierte Projekt „Hand in Hand for International Talents“, an dem sich der IHK-Bezirk Lübeck als eine von bundesweit fünf Pilotregionen beteiligt. Das Projekt ist im Dezember 2020 offiziell gestartet und zielt darauf ab, Fachkräfte aus Brasilien, Indien und Vietnam für Deutschland zu gewinnen und über die IHK und die BA an interessierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu vermitteln.

„Unsere Anwerbungs- und Vermittlungsprojekte konzentrieren sich aktuell auf ausländische Fachkräfte aus drei Bereichen: Gesundheit und Pflege, Hotels- und Gaststätten sowie Metall- und Elektrotechnik“, betont Margit Haupt-Koopmann, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit. „Wir möchten allerdings auch Unternehmen aus anderen Branchen ausdrücklich auffordern, ihre Bedarfe bei unseren regionalen Arbeitgeber-Services zu melden.“

Wirtschafts- und Arbeitsminister Bernd Buchholz bewertet das erste Jahr der Umsetzung des FEG positiv: „Das Interesse der Unternehmen in Schleswig-Holstein ist groß. Und ich gehe fest davon aus, dass die Fachkräfteeinwanderung noch einmal deutlich Fahrt aufnehmen wird, wenn wir die Corona-Krise mit seinen Reisebeschränkungen und den wirtschaftlichen Herausforderungen für die Unternehmen in Schleswig-Holstein hinter uns lassen können.“

Medienkontakte:

Harald Haase | Pressesprecher, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

T: 0431 988-4420 | harald.haase@wimi.landsh.de | www.schleswig-holstein.de/mwvatt

 

Dirk Hundertmark | Pressesprecher | Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung

T: 0461 988-3007 | Pressestelle@im.landsh.de | www.schleswig-holstein.de/milig

 

Dr. Horst Schmitt | Pressesprecher | Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nord

T: 0431 33955160 | nord.pressemarkting@arbeitsagentur.de | www.arbeitsagentur.de/rd-n/startseite

Wolfgang Kossert | Pressesprecher | Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein

T: 04321 974-115 | wolfgang.kossert@lfa.landsh.de | www.schleswig-holstein.de/lazuf

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