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Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

Weiteres Wohngebäude in Landesunterkunft Boostedt unter Quarantäne

Neue Infektionsfälle in der Ankunftsisolation – keine weiteren Verlegungen von neu angekommenen Geflüchteten nach Boostedt 

Letzte Aktualisierung: 07.01.2021

Das Gebäude für die Ankunftsisolation in der Landesunterkunft für Flüchtlinge Boostedt wurde Donnerstagnachmittag vom Kreis Segeberg unter Quarantäne gestellt. Unter den 60 Bewohnerinnen und Bewohnern waren am Morgen neun Fälle von Covid-19 festgestellt worden, dazu ein weiterer in einem anderen Gebäude. Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) hat entschieden, bis auf Weiteres keine neu ankommenden Geflüchteten mehr nach Boostedt zu verlegen. Die Menschen im betroffenen Gebäude waren seit ihrer Ankunft isoliert. Die Gefahr einer Ausbreitung über diese Kohorte hinaus ist also ausgeschlossen. Die Quarantäne gilt vorläufig bis zum Ablauf des 20. Januar.

Zur Corona-Prävention hielt das LaZuF bisher Ankunftsgebäude in der Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster und in der Landesunterkunft Boostedt vor. Dort werden Schutzsuchende untergebracht, die neu in Schleswig-Holstein eintreffen. Nach Registrierung und ärztlicher Untersuchung einschließlich Corona-Test wohnen sie dort zehn bis vierzehn Tage und wechseln erst nach einem weiteren, negativen Corona-Test in den offenen Bereich der Landesunterkünfte. Die derzeit niedrigen Zugangszahlen machen es möglich, neu ankommende Geflüchtete ausschließlich in Neumünster unterzubringen.

Von den im Rahmen der Reihentestung am Sonntag nicht erfassten 80 Personen wurden mittlerweile 62 getestet. Vier von ihnen sind infiziert und wurden sofort isoliert, darunter eine dreiköpfige russische Familie und ein allein reisender Afghane. Zusätzlich zu den täglich stattfindenden Stichprobentests plant der ärztliche Dienst in der Landesunterkunft Boostedt für die kommende Woche eine weitere Reihentestung aller Bewohnerinnen und Bewohner.

Medienanfragen bitte an: Wolfgang Kossert | Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein| Haart 148, 24539 Neumünster | Telefon 04321 974-115 | E-Mail: wolfgang.kossert@lfa.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/lazuf.

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