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Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

Landesunterkunft für Flüchtlinge Rendsburg unter Quarantäne

Allgemeinverfügung des Kreises gilt seit Sonnabend bis zum 12. Dezember - Bewohnerinnen und Bewohner haben großes Verständnis für die Maßnahme 

Letzte Aktualisierung: 30.11.2020

Nachdem am Donnerstag ein neunjähriges Kind in der Landesunterkunft für Flüchtlinge in Rendsburg positiv auf das Coronavirus getestet wurde, hat sich die Infektion unter weiteren Schülerinnen und Schülern der Schule in der Landesunterkunft und in deren Familien ausgebreitet. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat darauf am Sonnabendnachmittag mit der Verhängung einer vierzehntägigen Quarantäne über die Landesunterkunft für Flüchtlinge in Rendsburg reagiert. Die Bewohnerinnen und Bewohner dürfen in dieser Zeit weder das Gelände verlassen noch Besuch empfangen. In der Landesunterkunft gilt eine Maskenpflicht.

Dirk Gärtner, Direktor des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) war am Sonnabendabend selbst vor Ort, um die Umsetzung der Allgemeinverfügung des Kreises zu begleiten. „Wir sprechen mit den Bewohnern in der Landesunterkunft und klären sie in ihren Muttersprachen über die Situation und die Verhaltensregeln auf. Die Menschen sind gut informiert und reagieren mit großem Verständnis auf die Einschränkungen.“

„Die Lage ist ruhig, wir hatten bisher keine Probleme“, bestätigt auch Sönke Petersen, Sprecher der Polizeidirektion Neumünster. Einzelne Bewohner hatten vor Verhängung noch die Landesunterkunft verlassen, sind aber alle inzwischen zurück und befolgen die Präventionsregeln uneingeschränkt. „Die Menschen, die am Freitag oder Sonnabend noch die Unterkunft verlassen haben, unterlagen zu diesem Zeitpunkt keinen Einschränkungen in ihrer Bewegungsfreiheit. Nach ihrer Rückkehr haben sie sich sofort in Quarantäne oder Isolation begeben“, ergänzt Wolfgang Kossert, Sprecher des Landesamtes.

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Landesunterkunft werden von den Johannitern betreut. Auch beim Betreuungspersonal gibt es einen bestätigten Fall. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden seit heute jeden Morgen getestet. Der ärztliche Dienst der Landesunterkunft verwendet dafür Schnelltests.

Schon am Freitag hatte das LaZuF den Betrieb von Schulen, VHS-Kursen und Kleinkinderbetreuung eingestellt. Den Bewohnerinnen und Bewohnern der Landesunterkunft Rendsburg waren in Abstimmung mit dem Corona-Lagezentrum des Kreises erste Verhaltensregeln auferlegt worden.

In der Landesunterkunft für Flüchtlinge Rendsburg leben aktuell 437 Menschen. Am Montagmorgen galten 18 von ihnen als infiziert. Sie wurden gemeinsam mit ihren Familien in einem abgetrennten Bereich der Landesunterkunft isoliert untergebracht. „Wir begleiten diese Menschen in intensiv und stellen so auch sicher, dass von dort keine weitere Ausbreitung der Infektion ausgeht“, beschreibt Dirk Gärtner die Betreuung. Die Johanniter und auch das medizinische Personal begegnen den Bewohnerinnen und Bewohnern im Isolationsbereich ausschließlich in Schutzkleidung.

Medienanfragen bitte an: Wolfgang Kossert | Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein| Haart 148, 24539 Neumünster | Telefon 04321 974-115 | E-Mail: wolfgang.kossert@lfa.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/lazuf.

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