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Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

Weiterer Fall von COVID-19 in Landesunterkunft für Flüchtlinge Neumünster

 

 

Letzte Aktualisierung: 08.04.2020

In der Landesunterkunft für Flüchtlinge in Neumünster gibt es einen weiteren Fall von COVID-19. Die betroffene Iranerin gehört zu den Kontaktpersonen der Frau, deren Infektion letzte Woche bestätigt worden war. Das Landesamt hatte am Freitag alle Kontaktpersonen ins Isolationshaus verlegt, so auch die gestern Abend positiv getestete Iranerin. Weitere Kontakte außerhalb des Isolationsbereichs konnten so vermieden werden. Die Frau wurde noch am Dienstagabend gemeinsam mit ihren beiden volljährigen Töchtern ins Quarantäne-Haus verlegt.

Aktuell sind nun vier Corona-Infizierte mit ihren Angehörigen bzw. Mitbewohnern im Quarantäne-Haus untergebracht. Ein erster Fall hatte in der vergangenen Woche das Haus nach überstandener Infektion und Quarantäne wieder verlassen können, ein weiterer wurde gestern entlassen. In den Landesunterkünften in Boostedt und Rendsburg gibt es weiterhin keine bestätigten Fälle von Corona-Infektion.

Gestern hatte das Landesamt den umzäunten Bereich rund um das Isolationshaus in der Landesunterkunft Neumünster erweitert. Damit soll den rund 80 Bewohnern Gelegenheit geben werden, zwischendurch ihre Zimmer zu verlassen und sich im Freien aufzuhalten, ohne mit den gesunden Bewohnern der Landesunterkunft in Kontakt zu kommen.

„Das Gesundheitsamt der Stadt stimmt sich eng mit dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten ab, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Die Maßnahmen der Trennung der Einrichtung in verschiedene Bereiche zeigt Wirkung. Wir werden die Situation in der Landesunterkunft ebenso wir im Stadtgebiet weiter intensiv beobachten und entsprechende Maßnahmen zum Wohle der Gesundheit der Menschen ergreifen“, formuliert die Leitende Amtsärztin Dr. Alexandra Barth vom Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster.

Medienanfragen bitte an: Wolfgang Kossert | Landesamt für Ausländerangelegenheiten | Haart 148, 24539 Neumünster | Telefon 04321 974-115 | E-Mail: wolfgang.kossert@lfa.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/lfa.

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