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Landesamt für Zuwanderung
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: Thema: Ministerien & Behörden

Landesunterkunft Neumünster unter Quarantäne

Fünfter Fall einer Corona-Infektion festgestellt - Betroffene Frau hatte Kontakte zu anderen Bewohnern

Letzte Aktualisierung: 03.04.2020

Neumünster. In der Landesunterkunft für Flüchtlinge Neumünster wurde am Donnerstagabend eine fünfte Covid-19-Infektion bestätigt. Das Gesundheitsamt Neumünster hat daraufhin heute (Freitag) Morgen in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren verfügt, die Landesunterkunft unter Quarantäne zu stellen. „Die Landesunterkunft hatte bereits gute Maßnahmen zur Isolierung von Patienten getroffen. Da sich die jetzt erkrankte Frau über einen längeren Zeitraum im nicht isolierten Teil der Landesunterkunft aufgehalten hat, sehen wir uns zu dieser Maßnahme gezwungen“, so die Leitende Amtsärztin Dr. Alexandra Barth vom Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster.

Die betroffene Frau, die schon seit Herbst 2019 mit ihrer Familie in Neumünster untergebracht ist, hatte sich in den vergangenen Monaten gemeinnützig in der Landesunterkunft betätigt und hatte dadurch häufig Kontakt zu anderen Bewohnern und zu Mitarbeitern des DRK. Getestet wurde sie nun, weil vor der geplanten Kreisverteilung, also der Weiterleitung in einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt, sichergestellt werden sollte, dass sie gesund ist und keine Infektionsgefahr für die aufnehmende Kommune darstellt.

Die Frau wurde gemeinsam mit ihrem Mann und ihren zwei Kindern direkt nach Eingang des Testergebnisses in das Quarantäne-Haus verlegt. Darüber hinaus wurden noch in der Nacht die Kontaktpersonen in der Landesunterkunft recherchiert. Sie wurden gemeinsam mit ihren Familien im Ankunftshaus isoliert, bis die Testergebnisse für sie vorliegen. Auch die Bewohner der anderen Häuser sind angehalten, sich nach Möglichkeit in ihren Zimmern aufzuhalten. Aufgrund der Quarantäne-entscheidung dürfen die Bewohner die Landesunterkunft nicht mehr verlassen. Zwei Mitarbeiter des DRK wurden heute Morgen direkt bei Arbeitsantritt noch in ihren Autos getestet und anschließend in häusliche Isolation geschickt.

Der bereits in der vergangenen Woche gezogene Zaun zwischen dem Verwaltungsgebäude und den Bewohnerhäusern wurde geschlossen. Im Verwaltungsgebäude sind das Landesamt für Ausländerangelegenheiten, die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie eine Polizeistation untergebracht. Bewohner der Landesunterkunft dürfen das Verwaltungsgebäude nicht mehr betreten. Damit soll verhindert werden, dass Mitarbeiter sich anstecken und die Infektion aus der Landesunterkunft heraustragen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DRK, die die Bewohner direkt betreuen, sollen ihre Kontakte nun auf ein Minimum reduzieren. Sie wurden mit Schutzausrüstung ausgestattet und wurden angehalten, Bewohnerhäuser nur noch mit Atemschutz-Masken (FFP2) zu betreten.

Innenminister Hans-Joachim Grote führt seit Anfang dieser Woche Gespräche mit den Landräten und Oberbürgermeistern über die Kreisverteilung und hatte für die Dauer dieser Gespräche ein Moratorium für die Kreisverteilung erlassen. Der Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster hat nun auch aus Gründen des Infektionsschutzes das Landesamt aufgefordert, die Kreisverteilung weiterhin auszusetzen.

„Die gute Vorbereitung des Landesamtes mit Notfallplänen und großzügig bemessenen Isolationsmöglichkeiten macht sich nun bezahlt. Das Landesamt hat noch in der Nacht in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt alles Notwendige veranlasst, um eine weitere Ausbreitung in und außerhalb der Landesunterkunft zu verhindern“, kommentierte Innen-Staatssekretär Torsten Geerdts die Ereignisse.

Das Landesamt, der Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster, das Sozial- und das für die Aufsicht über das Landesamt zuständige Innenministerium stehen in engem Kontakt, um die weiteren Maßnahmen abzustimmen.

Medienanfragen bitte an: Wolfgang Kossert | Landesamt für Ausländerangelegenheiten | Haart 148, 24539 Neumünster | Telefon 04321 974-115 | E-Mail: wolfgang.kossert@lfa.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/lfa.

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