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Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

Umgang mit Corona bei der Flüchtlingsaufnahme

Wie Schleswig-Holstein dafür sorgt, dass von den Flüchtlingsunterkünften des Landes keine erhöhte Infektionsgefahr ausgeht

 

Letzte Aktualisierung: 27.03.2020

Neuer Eingangssituation in der LUK Neumünster
Der Eingangsbereich der Landesunterkunft Neumünster wurde mit Absperrbändern und Tischen so umgestaltet, dass ein Sicherheitsabstand zwischen Wachleuten und ankommenden Flüchtlingen gewährleistet ist.

Mit umfassenden Sicherheitsvorkehrungen trägt das Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) dazu bei, eine Ausbreitung von Corona-Infektionen in den Landesunterkünften für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein zu verhindern. Da es sich hier um Gemeinschaftsunterkünfte handelt, in denen viele Menschen auf engem Raum leben, ist die Ansteckungsgefahr höher als in Privathaushalten. Bisher – das bestätigt auch der Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster – hat das Land die Herausforderung gut gemeistert.

Information der Bewohner

Das Land informiert die Bewohner der Landesunterkünfte ständig über die aktuelle Lage und die Verhaltensregeln. Es gibt mehrsprachige Aushänge an geeigneten Stellen in den Unterkünften. Dort wird allgemein über die Corona-Pandemie informiert und erläutert, wie man sich und die Menschen in seiner Umgebung vor Ansteckung schützt. Außerdem wird über das Verhalten bei Verdacht einer Infektion aufgeklärt. Sogenannte Hausbetreuer, Mitarbeiter der Betreuungsverbände (aktuell DRK bzw. Johanniter), gehen zudem täglich von Zimmer zu Zimmer, um die Bewohner im direkten Gespräch zu sensibilisieren. Dabei werden sie von Dolmetschern unterstützt.

Verlassen der Unterkünfte

„Dürfen die Flüchtlinge die Landesunterkünfte eigentlich verlassen?“ fragen Anwohner und sorgen sich um die Ansteckungsgefahr durch Flüchtlinge. Das Landesamt verweist dazu auf den Charakter der Flüchtlingsunterkünfte als offene Einrichtungen. „Die Menschen, die hier wohnen, dürfen sich in einem gewissen Radius frei bewegen.“ so Dirk Gärtner, Direktor des LfA. „Sie gehen in normalen Zeiten zur Schule, zum Einkaufen, zum Arzt oder teilweise auch zur Arbeit. Die besonderen Regeln zum Aufenthalt in der Öffentlichkeit, die aktuell von Bund, Ländern und Kommunen aufgestellt werden, gelten für sie natürlich genauso wie für die einheimische Bevölkerung.“

An den Ausgängen der Landesunterkünfte gibt es Aushänge, die auf die besonderen Verhaltensregeln beim Verlassen der Unterkunft hinweisen – auch die in mehreren Sprachen und mit ergänzenden Piktogrammen. Der private Wachdienst in den Landesunterkünften weist Bewohner zusätzlich beim Verlassen der Liegenschaften mündlich auf die Verhaltensregeln hin.

Geänderte Abläufe bei der Aufnahme

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland hat das LfA seine Prozesse den neuen Herausforderungen angepasst und überprüft sie nahezu täglich in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Migration sowie den Gesundheitsbehörden. Dazu Staatssekretär Torsten Geerdts: „Wir haben eine Verantwortung nicht nur für die Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte, sondern auch für die Menschen, die dort arbeiten. Mit unseren Maßnahmen reduzieren wir die Infektionsgefahr in den Landesunterkünften und schützen die Beschäftigten.“

So gehen alle neu ankommenden Schutzsuchenden zunächst zum ärztlichen Dienst in der Erstaufnahmeeinrichtung Neumünster. Dort werden sie unter anderem auf eine Corona-Infektion getestet. Bis zum Vorliegen eines Testergebnisses werden sie in einem Aufnahmegebäude getrennt von den anderen Bewohnern untergebracht. Bei Verdacht auf eine Infektion werden sie sofort isoliert.

Dafür stehen in Neumünster mittlerweile zwei Isolationshäuser zur Verfügung – eines für die Isolierung von neu ankommenden Schutzsuchenden, für die noch kein Testergebnis vorliegt, und eines für die Quarantäne von bestätigten und Verdachtsfällen. Auch in den Landesunterkünften in Boostedt und Rendsburg stehen entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Isolationshäuser sind umzäunt. Ein privater Wachdienst stellt sicher, dass niemand unbefugt die Gebäude betritt oder die dort untergebrachten Bewohner den Isolationsbereich verlassen. Wenn nötig, kann auch die Polizei hinzugezogen werden. In allen drei Landesunterkünften – Neumünster, Boostedt und Rendsburg – gibt es Polizeistationen.

Die bundesweit einheitliche Erfassung der neu ankommenden Flüchtlinge findet erst unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung und dem Eintreffen des Corona-Testergebnisses statt. So sollen die Beschäftigten des Landesamtes und seiner Kooperationspartner vor Ansteckung geschützt werden.

Schleswig-Holstein hat die bundesweite Verteilung von Flüchtlingen nach dem Königsteiner Schlüssel eingestellt. So soll vermeidbare Reisetätigkeit durch die Bundesrepublik entfallen.

Betreuung von erkrankten und isolierten Bewohnern

Alle Landesunterkünfte verfügen über einen ärztlichen Dienst und von diesem medizinisch versorgte Isolationsbereiche. Bewohner mit ansteckenden Krankheiten werden in entsprechenden Gebäuden oder Wohncontainern getrennt von den anderen Menschen in den Liegenschaften untergebracht. Diese Kapazitäten wurden nun deutlich erweitert.

Die Quarantäne-Zeit für Corona-Infizierte und Verdachtsfälle beträgt – wie bei der einheimischen Bevölkerung – in der Regel zwei Wochen. Dabei folgt das Landesamt strikt den Anordnungen des jeweiligen Gesundheitsamtes.

Isoliert untergebrachte Bewohner werden vom DRK (in Rendsburg von den Johannitern) betreut und versorgt. Anders als die gesunden Bewohner der Landesunterkünfte nehmen isolierte Bewohner ihr Essen in ihren Zimmern ein. Beschäftigte der Betreuungsverbände, der Wache und anderer Institutionen, die die Isolationshäuser betreten, wurden über persönliche Schutzmaßnahmen informiert und mit entsprechender Schutzausrüstung ausgestattet.

Neben neu ankommenden Flüchtlingen testet der ärztliche Dienst inzwischen auch Menschen, die schon länger in den Unterkünften wohnen und jetzt Erkältungssymptome zeigen.

Leben in den Landesunterkünften

Spielende Kinder vor Haus 7
Diese Kinder sind gesund und spielen außerhalb der Absperrung für das Isolationshaus in der Landesunterkunft Neumünster.

Die Gruppenangebote der Betreuungsverbände für die Freizeitgestaltung wurden in den Landesunterkünften eingestellt, ebenso der Schulunterricht, die Kita-ähnliche Kinderspielstube und die Integrationskurse der Volkshochschule.

Das LfA hat die Essenszeiten in den Kantinen der Landesunterkünfte verlängert, um die Zahl der Menschen zu reduzieren, die gleichzeitig zum Essen gehen. So kann der gebotene Sicherheitsabstand auch während der Mahlzeiten gewährleistet werden. Alternativ werden gerade Möglichkeiten geprüft, das Essen zur Abholung bereitzustellen.

Um die Wohnsituation in den Gemeinschaftsunterkünften weiter zu entzerren, werden Bewohner weiterhin in die Kreise und kreisfreien Städte verteilt. Darauf hat sich das Innenministerium mit den Landräten und Oberbürgermeistern des Landes verständigt. Die geschaffenen Kapazitäten insbesondere in der Erstaufnahme in Neumünster werden benötigt, nachdem zwei Wohngebäude umgewidmet wurden: eines zum Isolationshaus und eines zum Ankunftshaus.

Besuchsregeln

Generell wurde der Zugang zu den Landesunterkünften für Gäste und Besucher untersagt. Nur bei berechtigtem Interesse kann der Zugang im Einzelfall zugelassen werden. Ehrenamtliche Unterstützer wurden gebeten, sich auf digitale Kommunikationskanäle zu beschränken.

Weitere Aufnahme von Flüchtlingen

Humanitäre Aufnahmeprogramme der Bundesregierung und auch des Landes Schleswig-Holstein (Landesaufnahmeprogramm 500) wurden auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

Weitere Informationen werden auf der Website des LfAwww.schleswig-holstein.de/lfa – laufend aktualisiert.

Medienanfragen bitte an: Wolfgang Kossert | Landesamt für Ausländerangelegenheiten | Haart 148, 24539 Neumünster | Telefon 04321 974-115 | E-Mail: wolfgang.kossert@lfa.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/lfa.

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