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Landesamt für Zuwanderung
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: Thema: Ministerien & Behörden

Zweiter Fall von CoviD-19 in Landesunterkunft für Flüchtlinge Neumünster

 

 

Letzte Aktualisierung: 23.03.2020

Isolationshaus in der Landesunterkunft Neumünster
Ein Wohngebäude in der Landesunterkunft für Flüchtlinge Neumünster wurde zum Isolationshaus umgewidmet. Hier werden Bewohner mit Verdacht auf oder bestätigter Sars-Cov-2-Infektion untergebracht.

Neumünster. In der Landesunterkunft für Flüchtlinge in Neumünster gibt es einen zweiten Fall von CoviD-19. Der Mann wurde am Sonnabend direkt nach seiner Aufnahme zum ärztlichen Dienst in der Erstaufnahmeeinrichtung gebracht. Die Mediziner dort stellten den Verdacht auf CoviD-19 fest. Daraufhin wurde der Mann umgehend im Isolationshaus untergebracht. Er zeigt einen milden Krankheitsverlauf. Eine stationäre Behandlung ist derzeit nicht notwendig. Sonntagabend wurde der Verdacht bestätigt.

Ein Mitarbeiter des privaten Wachdienstes hat bei der Begleitung des Betroffenen zum ärztlichen Dienst den gebotenen Sicherheitsabstand zeitweise unterschritten. Er hat sich sofort in seiner Wohnung selbst isoliert und steht in Kontakt mit dem Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster.

Das Isolationshaus auf dem Gelände der Landesunterkunft ist umzäunt. Der private Wachdienst in der Liegenschaft stellt sicher, dass niemand unberechtigt das Gebäude betritt und dort Untergebrachte den umzäunten Bereich nicht verlassen. Die Umzäunung wurde in der vergangenen Woche aufgestellt, damit isoliert untergebrachte Menschen die Möglichkeit haben, gelegentlich ihr Zimmer zu verlassen, ohne andere Bewohner der Landesunterkunft zu gefährden.

Medienanfragen bitte an: Wolfgang Kossert | Landesamt für Ausländerangelegenheiten | Haart 148, 24539 Neumünster | Telefon 04321 974-115 | E-Mail: wolfgang.kossert@lfa.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/lfa.

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