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Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

Erster Fall von CoviD-19 in Landesunterkunft für Flüchtlinge Neumünster

 Sicherheitsvorkehrungen haben funktioniert, Mann war bereits isoliert

 

Letzte Aktualisierung: 18.03.2020

Verwaltungsgebäude in der LUK Neumünster
Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) Neumünster. Im Verwaltungsgebäude sind das LfA, das BAMF und die Polizei untergebracht.

Neumünster. In der Landesunterkunft für Flüchtlinge in Neumünster gibt es einen ersten Fall von CoviD-19. Der Mann wurde am Montag direkt nach seiner Aufnahme zum ärztlichen Dienst in der Erstaufnahmeeinrichtung gebracht. Der diagnostizierte den Verdacht auf CoviD-19. Der Mann wurde sofort isoliert. Gestern (Dienstag) Abend wurde dann der Verdacht bestätigt. Ein weiterer Mann, der gemeinsam mit dem Betroffenen in der Erstaufnahme angekommen war, wurde zur Sicherheit ebenfalls am Montag nach der Ankunft isoliert. Bei ihm wurde bisher aber keine Infektion diagnostiziert.

Aufgrund des bisher milden Krankheitsverlaufs bleibt der Betroffene bis auf Weiteres im räumlich getrennten und gesondert überwachten Isolationshaus auf dem Gelände der Landesunterkunft und muss nicht stationär behandelt werden. Er ist angehalten, das Haus nicht zu verlassen – ebenso wie sein Begleiter.

Dirk Gärtner, Direktor des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten, zeigte sich zufrieden: „Unsere Vorbereitung hat funktioniert. Wir haben die Kontakte auf ein Minimum reduziert. Eine weitere Infektionsgefahr für die in der Landesunterkunft wohnenden oder arbeitenden Menschen sowie für die Bürger in Neumünster können wir so ausschließen.“

Die Leitende Amtsärztin Dr. Alexandra Barth vom Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster bestätigte: „Die Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsamt und der Erstaufnahmeeinrichtung hat vorbildlich funktioniert. Der Patient wurde umgehend isoliert und das Gesundheitsamt hat eine Quarantäne angeordnet“.

Alle für die Betreuung des Isolationshauses notwendigen Kräfte werden mit geeigneter Schutzausrüstung ausgestattet. Das ermöglicht unter anderem die weitere Versorgung der Bewohner durch das DRK, aber auch die Sicherung durch den Wachdienst und die Polizei.

Medienanfragen bitte an: Wolfgang Kossert | Landesamt für Ausländerangelegenheiten | Haart 148, 24539 Neumünster | Telefon 04321 974-115 | E-Mail: wolfgang.kossert@lfa.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/lfa.

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