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Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

LfA wird „Zentrale Stelle für die Fachkräfteeinwanderung in Schleswig-Holstein“

 

 

Letzte Aktualisierung: 28.02.2020

Fachkräfteeinwanderung in Schleswig-Holstein
Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten Schleswig-Holstein unterstützt künftig die Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten.

Kiel/Neumünster. Die Landesregierung hat das Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) beauftragt, eine zentrale Stelle für die Fachkräfteeinwanderung einzurichten. Für die formelle Übertragung der Zuständigkeit an das Landesamt für Ausländerangelegenheiten ist eine Änderung der Ausländer- und Aufnahmeverordnung (AuslAufnVO) des Landes erforderlich. Das Ministerium für Inneres, Migration und Flüchtlinge hat dem LfA bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung die neue Aufgabe per Erlass übertragen. Das Landesamt hat für das Thema „Fachkräfteeinwanderung“ ein neues Dezernat eingerichtet, das in den kommenden Wochen nach erfolgreicher Personalsuche seine volle Leistungsfähigkeit entwickeln wird.

Basis für die Einrichtung ist das im vergangenen Jahr auf Bundesebene beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Es schafft ein beschleunigtes Verfahren für die Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten, also Staaten außerhalb der Europäischen Union. Ziel der gesetzlichen Neuregelungen ist es, dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken.

Im Landesamt für Ausländerangelegenheiten wird künftig die aufenthaltsrechtliche Fachkompetenz für die Erwerbsmigration nach Schleswig-Holstein gebündelt. Das Landesamt wird bei Visumanträgen zum Zweck der Erwerbsmigration zuständig sein. Das schließt auch Visumanträge von Ehegatten und minderjährigen Kindern ein, die in zeitlichem Zusammenhang gestellt werden. Das LfA berät künftig Arbeitgeber zum Verfahren und zu den erforderlichen Nachweisen, die ihre potenziellen Arbeitgeber erbringen müssen. Es prüft die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen, leitet, wenn erforderlich, das Verfahren zur Prüfung und Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen oder Hochschulabschlüsse ein und kümmert sich auch um die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erteilt das LfA die Vorabzustimmung zur Visumerteilung.

„Schon jetzt kommen viele schutzsuchende Menschen zu uns, deren Fluchtgründe für ein Aufenthaltsrecht in Deutschland nicht ausreichen, die aber unsere Wirtschaft als Fachkräfte bereichern könnten. Die Möglichkeit des sogenannten Spurwechsels gibt es für sie nicht.“ erläutert Dirk Gärtner, Direktor des LfA. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erweitert nun die Möglichkeiten der Einwanderung zu Erwerbszwecken. „Das eröffnet neue Perspektiven – sowohl für deutsche Arbeitgeber als auch für Fachkräfte auf der ganzen Welt. Als Direktor des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten freue ich mich über die neue Aufgabe und das Vertrauen der Landesregierung.“

Das LfA ist verantwortlich für die Aufnahme, Weiterverteilung und ggf. Rückkehr von Asylsuchenden, Bürgerkriegsflüchtlingen, Spätaussiedlern und jüdischen Zuwanderern in Schleswig-Holstein. Es steuert die Aufnahme von Menschen, die im Rahmen von humanitären Aufnahmeaktionen des Bundes oder des Landes nach Schleswig-Holstein kommen. Das Landesamt wird die künftige Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt betreiben. Für die Organisation der Fachkräfteeinwanderung richtet das LfA ein neues Dezernat ein. Seit Januar läuft die Personalsuche für diesen Teil der Behörde in Neumünster.

Portrait von Dirk Gärtner
Dirk Gärtner wird neuer Direktor des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten

Bildunterschrift 1: Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten Schleswig-Holstein unterstützt künftig die Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten. Foto: www.grafikfoto.de

Bildunterschrift 2: Dirk Gärtner, Direktor des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten. Foto: Sebastian Voesch

Medienanfragen bitte an: Wolfgang Kossert | Landesamt für Ausländerangelegenheiten | Haart 148, 24539 Neumünster | Telefon 04321 974-115 | E-Mail: wolfgang.kossert@lfa.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/lfa.

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