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Landesamt für Zuwanderung
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: Thema: Ministerien & Behörden

Vollzugshauptsekretäranwärter vereidigt

Landesamt für Ausländerangelegenheiten bildet Nachwuchskräfte für die Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt aus

Letzte Aktualisierung: 04.10.2019

Ernennung der Anwärter
13 zukünftige Vollzugshauptsekretäranwärter geloben ihre Verfassungstreue.

Dreizehn Vollzugshauptsekretäranwärter legten am Dienstag (01.10.2019) im Landesamt für Ausländerangelegenheiten ihren Eid auf das Grundgesetz ab. Sie treten ihre zweijährige Ausbildung im Landesdienst an, um anschließend in der künftigen Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt als Vollzugskräfte zu arbeiten. Christopher Budde, stellvertretender Behördenleiter ernannte sie dafür zu Beamten auf Widerruf. „Das Landesamt ist zum ersten Mal eine Ausbildungsbehörde, weshalb dieser Dienstantritt in doppelter Hinsicht etwas ganz Besonderes ist. Wir sind sehr stolz und froh, die neuen Kolleginnen und Kollegen bei uns willkommen zu heißen.“, freute sich Budde nach der feierlichen Begrüßungsveranstaltung.

Die Nachwuchskräfte, Frauen und Männer im Alter von 19 bis 48 Jahren, werden gemeinsam mit den Justizvollzugskräften für die normalen Haftanstalten ausgebildet. Ergänzend werden sie Kurse in interkultureller Kompetenz und im Asylrecht belegen. Schon in der kommenden Woche treten die Anwärter ihre erste Praxisphase an – in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten (JVA) im ganzen Bundesgebiet.

Die erste Hürde haben die Anwärter bereits durchlaufen: Sie haben sich in einem harten Auswahlprozess mit Sport- und IQ-Tests gegen mehr als 100 Mitbewerber durchgesetzt. Und auch die Gesetzestreue in der Vergangenheit war ein ausschlaggebend dafür, dass Bewerber in die engere Wahl kamen.

Den Bau einer Abschiebehafteinrichtung in der ehemaligen Marinekaserne in Glückstadt hatte der Landtag im April 2019 verabschiedet. Nach derzeitiger Planung soll die Einrichtung Anfang 2021 ihren Betrieb aufnehmen. In der Einrichtung werden je 20 Haftplätze für die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein vorgehalten. Betreiber wird das Landesamt für Ausländerangelegenheiten in Neumünster. Die Abschiebehafteinrichtung ist Menschen vorbehalten, die sich wiederholt oder vorhersehbar einer Abschiebung entzogen haben bzw. entziehen werden. Ausländische Straftäter werden auch nach Eröffnung nicht in Glückstadt, sondern in normalen JVAs untergebracht.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nele Tiedemann | Landesamt für Ausländerangelegenheiten | Haart 148, 24539 Neumünster | Telefon 04321 974-124 | E-Mail: nele.tiedemann@lfa.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/lfa.

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