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Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

Bäckerei Raffelhüschen

Junge Iranerin backt Bürgermeister auf Sylt

Letzte Aktualisierung: 29.03.2021

„I am happy to be here!“ Das stellt Sepideh Ojaghi immer wieder fest – und bekommt diesen Satz mittlerweile auch auf Deutsch hin. Seit dem Sommer 2020 stellt sie Brot, Klein- und Feingebäck auf Sylt her. Gelernt hat sie das in ihrem Heimatland Iran. Von Sylt hatte sie vermutlich noch nie etwas gehört, bis sie auf eine Stellenanzeige auf einer internationalen Jobplattform stieß. Die Bäckerei Raffelhüschen suchte dort nach Bäckergesellinnen und -gesellen.

Seit fast 90 Jahren gibt es auf Sylt Backwaren von Raffelhüschen. Die Bäckerei ist seit vier Generationen in Familienbesitz und wohl fast allen Syltern und Feriengästen ein Begriff. Rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen täglich dafür, dass die Tresen und Regale in elf Läden in Westerland, Wenningstedt und List gut gefüllt sind.

Torsten Zimmermann, Bäckermeister, Lebensmitteltechniker und Assistent der Geschäftsführung bei Raffelhüschen, hatte schon lange nach Verstärkung für das mittelständische Unternehmen gesucht. Aber der Arbeitsmarkt für Handwerker und besonders für Bäcker ist leergefegt. Qualifizierte deutsche Bewerberinnen und Bewerber sind Mangelware. „Als wir eine Bewerbung aus dem Iran bekamen, waren wir zunächst skeptisch: Dort backt man doch sicher ganz anders als hier.“ erinnert sich Zimmermann. Aber dann entschied er gemeinsam mit seinem Chef: „Wir geben ihr eine Chance.“

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz war zu diesem Zeitpunkt gerade in Kraft getreten, aber die Prozesse und Zuständigkeiten mussten noch eingeübt werden. Torsten Zimmermann landete nach etwas telefonischer Recherche bei der neu eingerichteten „Zentralen Stelle für Fachkräfteeinwanderung“ beim Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF). Sachbearbeiter Rawad Zyadeh beriet ihn dort umfassend darüber, welche Unterlagen gebraucht würden – von der Anerkennung der Berufsausbildung bis zum Nachweis über Einhaltung von Standards für Arbeitsplatz und Gehalt. Das LaZuF selbst prüft die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis. Die Vorrangprüfung, bei der früher ausgeschlossen werden musste, dass es eine qualifizierte Bewerbung einer Fachkraft aus Deutschland oder der Europäischen Union gibt, ist seit Einführung des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nicht mehr notwendig. Die wird nur noch bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen durchgeführt.

Mit einer Vollmacht der Bewerberin übergab das Bäckereiunternehmen der Zentralen Stelle für Fachkräfteeinwanderung die Federführung. Die erteilte nach Prüfung eine Vorabzustimmung für die Visumerteilung. Diese Prüfung erspart der deutschen Botschaft im Herkunftsland ein aufwändiges Prüfverfahren. Schon nach wenigen Wochen bekam Sepideh Ojaghi eine Einladung in die deutsche Botschaft in Teheran und konnte dort ihr Visum in Empfang nehmen.

Ein Mann und eine Frau in Bäckerkleidung vor Stickenöfen
Sepideh Ojaghi und Torsten Zimmermann in der Backstube der Bäckerei Raffelhüschen, Sylt. Die Iranerin Ojaghi ist 2020 über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nach Schleswig-Holstein gekommen.

Bei der Bäckerei Raffelhüschen hat Sepideh Ojaghi schnell Fuß gefasst. Viele Kenntnisse und Fähigkeiten hat sie durch ihre Ausbildung – sie hat einen Bachelor der Lebensmittelindustrie – bereits mitgebracht; die Besonderheiten der deutschen Backkunst lernt sie schnell. Ihr Arbeitgeber hat ihr eine Betriebswohnung auf der Insel zur Verfügung gestellt. Nach der Arbeit sitzt sie dort und lernt sehr engagiert deutsch. Sie fühlt sich wohl in Deutschland, ist beliebt bei ihren Kolleginnen und Kollegen und hat bereits Freunde gefunden.

Torsten Zimmermann ist ebenfalls sehr zufrieden. „Mit Herrn Zyadeh hatten wir einen kompetenten Ansprechpartner, der uns schnell und sicher durch das Antragsverfahren begleitet hat. Und wir haben eine tolle neue Kollegin im Team – wahrscheinlich nicht die letzte, die wir über diesen Weg zu uns holen werden.“

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