Das Landesarchiv Schleswig-Holstein lädt im Rahmen der Ausstellung "Heinz Reinefarth: Vom NS-Kriegsverbrecher zum Landtagsabgeordneten" zu dieser Vortragsveranstaltung in das Prinzenpalais, Schleswig, ein.
Der Vortrag befasst sich zunächst mit den Rahmenbedingungen für die Strafverfolgung von NS-Taten durch die alliierte wie auch deutsche Justiz bis in die späten Fünfzigerjahre. Mit der Gründung einer gemeinsamen Zentralen Stelle der Länder in Ludwigsburg im Dezember 1958 wurden die Vorermittlungen zu den nationalsozialistischen Gewaltverbrechen bundesweit gebündelt und systematisiert; gleichzeitig wurde eine zuständigkeitsbedingte Verfolgungslücke geschlossen. Nach einem Einblick in die Struktur der Zentralen Stelle und ihre Arbeitsweise wird die ältere Rechtsprechung zu Gehilfen in Vernichtungs- und Konzentrationslagern aufgezeigt bis hin zum Urteil gegen John Demjanjuk im Mai 2011 als Ausgangspunkt der heutigen Ermittlungen mit Ausführungen zum Tatbestand des nicht verjährbaren Mordes und zu einigen Mordmerkmalen. Seither haben weitere Strafprozesse zu Verurteilungen geführt, zuletzt im Juni 2022 gegen einen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen. Anhand dieser Verurteilungen wird die Entwicklung der Gehilfenrechtsprechung bis heute beschrieben. Es folgen Hinweise zu den derzeit noch bei den Staatsanwaltschaften anhängigen Ermittlungsverfahren und abschließend eine kurze Bilanz der NS-Verfolgung mit Ausblick auf die noch verbleibenden Möglichkeiten.
Thomas Will (62) ist Oberstaatsanwalt und leitet die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg seit Februar 2020.
Eintritt 5 Euro, ermäßigt 2,50 Euro. Mitglieder des Fördervereins haben freien Eintritt.