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Landesarchiv
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Sicherungsverfilmung



Letzte Aktualisierung: 31.03.2022

Sicherungsverfilmung des Landesarchivs Schleswig-Holstein
In der Sicherungsverfilmungsstelle des Landesarchivs werden jährlich rund eine Million Mikrofilmaufnahmen angefertigt.

Die Sicherungsverfilmung von Archivalien erfolgt auf der Grundlage der "Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten" vom 14. Mai 1954 im Auftrag und auf Kosten des Bundes. Wertvolles Archivgut der höchsten Dringlichkeitsstufe wird nach einem bundesweit einheitlich vorgeschriebenen Verfahren auf alterungsbeständigem 35-Millimeter-Mikrofilmmaterial aufgenommen.

Kulturgut vor Zerstörung schützen

Im März 1999 wurde ein "Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954" angenommen. Mit dem Inkrafttreten wird in den nächsten Jahren gerechnet, wenn mindestens zwanzig Ratifikationen erfolgt sind. Kernpunkte des Protokolls sind die eindeutigere Klassifizierung von Kulturgut, die höhere Notwendigkeit, Schutzzeichen anzubringen und die verbesserten Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen die Konvention.

Regelmäßig werden die Sicherungsfilme im zentralen Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland, einem atomwaffensicheren ehemaligen Bergwerksstollen mit höchster Sicherheitsstufe, eingelagert. Damit ist auch das Archivgut Schleswig-Holsteins durch fotografische Ersatzüberlieferung in großen Teilen vor denkbaren Katastrophenfällen gesichert.

Eine halbe Million Aufnahmen jährlich

In der 1962 eingerichteten Sicherungsverfilmungsstelle des Landesarchivs sind drei Mitarbeiterinnen tätig. Sie fertigen jährlich rund eine halbe Million Aufnahmen an. Seit einigen Jahren werden hier auch Archivalien des Staatsarchivs Hamburg sicherungsverfilmt.

Vor der Einlagerung im zentralen Bergungsort wurden die Sicherungsfilme bis Ende 1920 im Landesarchiv für Nutzungszwecke dupliziert. Anfang 2021 ist die Sicherungsverfilmung auf digitale Erfassung umgestiegen, das heißt von den Archivalien werden Scans im Landesarchiv gefertigt, die dann in einer Ausbelichtungsstelle auf Mikrofilm ausgelesen werden, bevor sie im zentralen Bergungsort des Bundes eingelagert werden.

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