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Landesarchiv
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Schuld- und Pfandprotokolle

Letzte Aktualisierung: 01.04.2022

Die Schuld- und Pfandprotokolle sind die Vorläufer der ab 1884-1886 bei den Amtsgerichten geführten Grundbücher. In diese Protokolle wurden vor allem die Schulden der Grundbesitzer unter Verpfändung ihres Grundbesitzes eingetragen, ihr Hauptzweck war die Absicherung der Gläubiger.

Die Schuld- und Pfandprotokolle sind in der Regel zwischen 1698 und 1813 durch landesherrliche Verordnungen eingerichtet worden. In manchen Gegenden, vor allem in den Elbmarschen und an der Westküste, gibt es durch Gewohnheitsrecht bestimmte Vorläufer, die teilweise bis in das 16. Jahrhundert zurückreichen. Nach den Verordnungen erhielt jede Stadt, jedes Amt, jede Landschaft, jedes Gut usw. ein eigenes Schuld- und Pfandprotokoll. In den meisten Ämtern wurden für die einzelnen Kirchspiel- bzw. Hardesvogteien gesonderte Protokolle angelegt. Für die Führung der Schuld- und Pfandprotokolle waren in der Regel die Amtsverwalter oder Landschreiber zuständig, im 19. Jahrhundert wurden dann in vielen Ämtern so genannte Aktuare zur Protokollführung eingestellt.

Beispiel eines Schuld- und Pfandprotokolls
Beispiel eines Schuld- und Pfandprotokolls

Die einzelnen Protokollordnungen sahen entweder Personalfolien vor, bei denen jeder Landbesitzer sein besonderes Blatt erhielt, oder, besonders in den holsteinischen Städten, Realfolien, bei denen für jede selbstständige Landststelle ein eigenes Blatt angelegt wurde.

Ergänzend zum Schuld- und Pfandprotokoll wurde stets eine zweite Protokollreihe geführt, die so genannten Neben- oder Kontraktenbücher. In diese Protokolle wurden sämtliche Verträge im Wortlaut abgeschrieben, die in den Schuld- und Pfandprotokollen angezeigt worden sind. Es sind dies in der Hauptsache Kauf- und Erbverträge über Höfe, Abnahmeverträge für Altenteiler, Aufnahme von Grundschulden, hin und wieder auch Eheverträge.

In den Schuld- und Pfandprotokollen und ihren Nebenbüchern lässt sich die Entwicklung des bäuerlichen Besitztums lückenlos zurückverfolgen. Sie bieten daher vor allem eine gute Grundlage für jede Höfegeschichte und Ortschronik, haben aber durchaus auch ihren Quellenwert für die Wirtschafts-, Sozial- und Familiengeschichte.

Robert Knull

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