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Landesarchiv
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Flurkarten

Letzte Aktualisierung: 01.04.2022

Ein Großteil der umfangreichen Kartenabteilung des Landesarchivs besteht aus historischen Flurkarten, die in Schleswig-Holstein während der Zeit der Verkoppelung, der ersten grundlegenden Agrarreform um die Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert, erstellt wurden. Praktisch bedeutete Verkoppelung vor allem, dass die zuvor seit dem Mittelalter gemeinsam durch die Dorfbewohner erschlossenen und auf genossenschaftlicher Basis genutzten landwirtschaftlichen Flächen in Privateigentum umgewandelt wurden.

Flurkarte von Bünningstedt (LASH Abt. 402 A 46 Nr. 9)
Flurkarte von Bünningstedt (LASH Abt. 402 A 46 Nr. 9)

Die verschiedenen Flurkarten machen die Landverteilung nachvollziehbar. Recherchieren kann man in der Kartenabteilung (Abt. 402) über den gewünschten Ortsnamen vor allem der landesherrlichen Dorfschaften. Vorhanden sind in vielen Fällen sowohl Reinzeichnungen als auch Arbeitskarten und Feldrisse. Manche Karten zeigen den Zustand des Landes vor der Verkoppelung, manche den Zustand nach der Landverteilung, und anderen wiederum kann man beide Zustände entnehmen. Häufig sind nicht nur die nummerierten Flurstücke und Parzellen mit den Flurnamen angegeben, sondern auch die Namen der zugehörigen Eigentümer. Die Flurkarten können im Lesesaal auf speziellen Kartentischen betrachtet werden, und bei besonderem Interesse besteht die Möglichkeit, für den persönlichen Gebrauch digitale Aufnahmen zu bestellen.

Es lohnt sich, die gewonnenen Erkenntnisse in weiteren Archivalien wie Vermessungsprotokollen, Setzungsregistern oder Erdbüchern zu vertiefen. Diese Archivalien enthalten beispielsweise ausführliche Beschreibungen der einzelnen Landstellen. Sie zeigen aber nicht nur die Ergebnisse der Landverteilung auf, sondern verdeutlichen die fast immer Jahrzehnte dauernden Vorgänge, wobei auch die betroffenen Menschen zu Wort kamen.

Entstanden sind diese Unterlagen insbesondere bei den zuständigen königlichen oder gottorfischen Spezialbehörden, der Schleswig-Holsteinischen Landkommision (Abt. 25) bzw. dem Schleswig-Holstein-Gottorfischen (Großfürstlichen) General-Landes- und Ökonomie-Verbesserungsdirektorium (Abt. 8.3). Ergänzende Überlieferung findet sich aber auch bei der Rentekammer zu Kopenhagen (Abt. 66) und auf lokaler Ebene wie den zahlreichen Ämtern. Natürlich wurde auch in den "Sondergebieten" wie dem Fürstentum Lübeck oder dem Herzogtum Lauenburg verkoppelt. Hier gab es eigene Behörden, deren Tätigkeit in entsprechenden Archivabteilungen ebenso dokumentiert ist.

Wer sich für die gesetzlichen Voraussetzungen der Verkoppelung interessiert, wird in der Sammlung der Verordnungen (Abt. 401) und natürlich auch in der Überlieferung den genannten Behörden fündig.

Literaturtipp

Kahlfuß, Hans-Jürgen: Landesaufnahme und Flurvermessung in den Herzogtümern Schleswig, Holstein und Lauenburg vor 1864. Neumünster 1969.

Veronika Eisermann

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