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Landesamt für
soziale Dienste
: Thema: Ministerien & Behörden

Das Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV)



Letzte Aktualisierung: 27.10.2023

Zum 01.01.2024 wird das Soziale Entschädigungsrecht reformiert. Die bisherigen gesetzlichen Grundlagen, wie z.B. das Bundesversorgungsgesetz (BVG), das Opferentschädigungsgesetz (OEG) und das Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden sodann durch das neue Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) abgelöst.

Von Ihrer Seite ist unaufgefordert nichts zu unternehmen. Als Versorgungs-/ Leistungsberechtigter werden Sie auch ab Januar Ihre regelmäßigen Geld- und sonstigen Leistungen erhalten.

Das Landesamt für soziale Dienste wird sich so schnell wie möglich an Sie wenden und Sie über die für Sie wichtigen Änderungen informieren bzw. beraten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf Grund der Vielzahl der Berechtigten ggf. erst Anfang 2024 auf Sie zukommen.

Weitere Informationen zum SGB XIV

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