Hilfsmittel
Körperliche Beeinträchtigungen durch die Schädigung sollen durch Hilfsmittel ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Orthopädische Hilfsmittel sind zum Beispiel
- Körperersatzstücke
- Stützapparate
- Orthopädisches Schuhwerk, Schuhe für Beinamputierte
- Handschuhe, auch für Armamputierte
- Gehhilfen
- Rollstühle
- Hör-, Seh- und andere Hilfen
- Blindenführhunde
Zu den Leistungen zählen auch Zubehör und Instandhaltung der Hilfsmittel.
Hilfsmittel werden als Sachleistungen erbracht.
Ersatzleistungen
Ersatzleistungen sind Zuschüsse oder Kostenübernahmen z.B. für
- Motorfahrzeuge, Instandhaltung, Kosten für Zusatzgeräte und automatische Getriebe, Abstellmöglichkeiten
- Abstellmöglichkeiten für Rollstühle
- Fahrräder
- Zwinger für Blindenführhunde
- Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte
- Telefonausstattung
- Maßkonfektion
Rechtsgrundlage
Einzelheiten regelt die Orthopädieverordnung (OrthV--Orthopädieverordnung).
Weitere Informationen
Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Kriegsopferversorgung im Bereich der orthopädischen Versorgung
Bitte wenden Sie sich vor Durchführung einer Maßnahme an die Orthopädische Versorgungsstelle.
Ansprechpartner
Landesamt für soziale Dienste
Steinmetzstraße
1-11
24534 Neumünster
Telefon: 04321 913-5
Fax: 04321 13338
E-Mail:
post.nms@lasd.landsh.de
Die Beratung vor Ort erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
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