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Landesamt für
soziale Dienste
: Thema: Ministerien & Behörden

Was wir für Sie tun

Letzte Aktualisierung: 04.04.2022

Zu den Gesundheitsberufen im Rahmen der Zuständigkeiten des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD) - Abt. Gesundheits- und Verbraucherschutz - gehören die akademischen Heilberufe.

Die Ausbildung im akademischen Bereich findet an den Universitäten (Universität Kiel: Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie, Universität Lübeck: Humanmedizin) sowie an vier Ausbildungsstätten im Bereich Psychotherapie statt.

Das Dezernat 32 ist im Wesentlichen verantwortlich für die Organisation und die Durchführung der staatlich geregelten Prüfungen, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sowie die Erteilung, Rücknahme und den Widerruf von Approbationen und Berufserlaubnissen im Bereich der Gesundheitsberufe.

Folgende Berufe gehören nicht in die Zuständigkeit des LAsD:

  • Zahntechniker/in (zuständig ist die Handwerkskammer Lübeck)
  • Arzthelfer/in (zuständig ist die Ärztekammer)
  • Gesundheitsaufseher/in (zuständig ist das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung)
  • Pflegeassistent/in (zuständig ist das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur)

Nichtakademische Gesundheitsberufe jetzt beim SHIBB

Mit Beginn des Jahres 2021 wurde die Zuständigkeit des LAsD für die nichtakademischen Gesundheitsberufe an eine neue Behörde, das Schleswig-Holsteinische-Institut für Berufliche Bildung, kurz SHIBB, übertragen.

Landesamt für soziale Dienste

Gartenstraße 24, 24534 Neumünster

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