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Landesamt für
soziale Dienste
: Thema: Ministerien & Behörden

Auslandstätigkeit


Wenn Sie im Ausland in einem akademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis).

Letzte Aktualisierung: 20.11.2023

Dieses bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Es zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden (Unbedenklichkeitsbescheinigung – Certificate of good standing).

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre letzte berufliche Tätigkeit in Schleswig-Holstein ausgeübt haben.

Für die Beantragung des Certificate of good standing haben wir ein E-Mail-Postfach für Sie eingerichtet:

E-Mail: Good-Standing@lasd.landsh.de

Hierfür benötigen wir:

  • amtlich beglaubigte Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
  • amtlich beglaubigte Promotionsurkunde (sofern vorhanden und der Titel in das Good Standing mit aufgenommen werden soll)
  • amtlich beglaubigte Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend).

Diese Unterlagen senden Sie bitte an:

Landesamt für soziale Dienste
Dezernat Gesundheitsberufe
Gartenstraße 24
24534 Neumünster

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