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Landesamt für
soziale Dienste
: Thema: Ministerien & Behörden

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/ -psychotherapeut

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 2 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt, oder eine im Inland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik.

Letzte Aktualisierung: 12.09.2022

Anerkannt werden Diplomabschlüsse bzw. konsekutive Bachelor- und Master-Abschlüsse.

Die Feststellung, ob die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erfüllt sind, liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Ausbildungsinstituts. Eine Liste der anerkannten Ausbildungsinstitute in Schleswig-Holstein sendet Ihnen Frau Deutsch gerne zu.

Das Ziel und die Gliederung der Ausbildung sind in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) geregelt. Die Ausbildung dauert mind. 3 Jahre in Vollzeitform bzw. mind. 5 Jahre in Teilzeitform und endet mit dem Ablegen der staatlichen Prüfung.

Anschließend kann die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut beantragt werden.

Kontakt

Landesamt für soziale Dienste
Dezernat Gesundheitsberufe
Gartenstraße 24
24534 Neumünster

Email:
Landesprüfungsamt Landespruefungsamt@lasd.landsh.de
Anerkennung ausländischer Abschlüsse Anerkennung-Gesundheit@lasd.landsh.de
info@lasd.landsh.de

Telefon: 04321 913-5
Telefax: 04321 913-980

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