Anerkannt werden Diplomabschlüsse bzw. konsekutive Bachelor- und Master-Abschlüsse.
Die Feststellung, ob die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erfüllt sind, liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Ausbildungsinstituts. Eine Liste der anerkannten Ausbildungsinstitute in Schleswig-Holstein sendet Ihnen Frau Deutsch gerne zu.
Das Ziel und die Gliederung der Ausbildung sind in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) geregelt. Die Ausbildung dauert mind. 3 Jahre in Vollzeitform bzw. mind. 5 Jahre in Teilzeitform und endet mit dem Ablegen der staatlichen Prüfung.
Anschließend kann die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut beantragt werden.
Kontakt
Landesamt für soziale Dienste
Dezernat Gesundheitsberufe
Gartenstraße 24
24534 Neumünster
Email:
Landesprüfungsamt
Landespruefungsamt@lasd.landsh.de
Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Anerkennung-Gesundheit@lasd.landsh.de
info@lasd.landsh.de
Telefon: 04321 913-5
Telefax: 04321 913-980